Koblenz. Darf das Festival „Rock am Ring“ seinen Namen behalten? Darüber sollte ein Gericht entscheiden. Ein Urteil gab es am Dienstag nicht.

Im Streit um die Namensrechte für das Musikfestival „Rock am Ring“ hat das Landgericht Koblenz seine für Dienstag geplante Entscheidung vertagt. Der Richterspruch solle nun am 12. Juli verkündet werden, sagte eine Gerichtssprecherin.

Im vorherigen einstweiligen Rechtsschutzverfahren hatte das Oberlandesgericht Koblenz dem Konzertveranstalter Marek Lieberberg recht gegeben. Die Sanierer des erst insolventen und dann verkauften Nürburgrings wollten erreichen, dass Lieberberg sein legendäres Spektakel „Rock am Ring“ in Mendig nicht mehr ohne ihre Zustimmung organisieren oder bewerben darf, da die Rechte am Titel beiden Seiten gehörten. Nun steht am Landgericht auch im Hauptsacheverfahren eine Entscheidung an.

Bis 2014 war „Rock am Ring“ jahrzehntelang am Nürburgring über die Bühne gegangen – und 2015 im Streit mit dessen Betreibern ums Geld ins 30 Kilometer entfernte Mendig abgewandert. Bei der zweiten dortigen Auflage Anfang Juni 2016 musste Lieberberg das Festival wegen Gewittern mit 71 Verletzten auf Anweisung der Behörden vorzeitig abbrechen. (dpa)