Bochum/Gelsenkirchen. Der Ex-Leibwächter von Bin Laden gilt als gefährlich. Dennoch bleibt er vorerst in Bochum. Die Begründung: es drohe ihm sonst Folter.

Der deutsche Verfassungsschutz hat ihn schon seit zehn Jahren im Visier. Denn Sami A. soll einst ein enger Vertrauter von Osama bin Laden gewesen sein, zeitweise sogar in der Leibgarde des einst meistgesuchten Terroristen der Welt gedient haben. Darüber hinaus gilt der 39-Jährige nach Einschätzung von Verfassungsschützern als „gefährlicher Prediger“ und Drahtzieher in der deutschen Islamistenszene. Er soll Al-Qaida-Terroristen persönlich kennen, denen führende Rollen bei den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA und dem Attentat auf die Synagoge der Ferieninsel Djerba 2002 zugeschrieben werden.

Die Stadt Bochum, in der der Tunesier seit einigen Jahren mit Frau und Kindern lebt, will ihn deshalb schon lange in seine Heimat ausweisen lassen. Geht nicht, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch klargestellt. Die Lage in Tunesien sei für den Mann immer noch zu gefährlich.

„Grundsätzlich“, sagt Carsten Herford, Vizepräsident des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichtes, „bleibt A. ausreisepflichtig“. Nur nach Tunesien dürfe man den Mann derzeit nicht abschieben. Das Land sei zwar seit dem sogenannten arabischen Frühling „auf einem guten Weg“, für Sami A. aber ist es nach Einschätzung der Richter immer noch zu gefährlich dort. „Der Mann ist ein ganz spezieller Fall.“

Folter und menschenunwürdige Behandlung nicht ausgeschlossen

Das sieht A. seit Jahren ähnlich. Er bestreitet zwar bis heute jede Verbindung zu Osama bin Laden, ist aber überzeugt, dass ihn allein der Verdacht in Tunesien in große Gefahr bringen werde. Auch das Verwaltungsgericht will „Folter“ und „menschenunwürdige Behandlung“ nicht ausschließen. Besonders wenn es in Tunesien zu einem neuen Terroranschlag kommen sollte. Das Auswärtige Amt habe Informationen, dass gerade Menschen gefährlich leben würden, die im Verdacht stehen, zur Islamistenszene zu gehören.

Sami A. soll ein Vertrauter von Osama Bin Laden gewesen sein.
Sami A. soll ein Vertrauter von Osama Bin Laden gewesen sein. © imago/ZUMA Press | imago stock&people

Die Verhandlung am Mittwoch war nicht die erste, in der die deutsche Justiz sich mit A. beschäftigen musste. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im März 2006 ein erstes Ermittlungsverfahren eingeleitet, um den Anfangsverdacht zu prüfen, er könne Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sein. Das Verfahren sei aber 2007 eingestellt worden, „weil die Ermittlungen den Tatverdacht nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit erhärten konnten“, wie die Karlsruher Behörde damals mitteilte.

Gericht will politische Situation in Tunesien regelmäßig prüfen

Zur gleichen Zeit hatte das Bochumer Ausländerbüro Sami A. mit Abschiebung gedroht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob die Verfügung allerdings als unverhältnismäßig auf. Dabei spielte für die Richter auch eine Rolle, dass Sami A. in Bochum eine eingebürgerte tunesischstämmige Ehefrau sowie mehrere kleine Kinder mit deutschem Pass hatte.

Seine Familie ist heute kein Hinderungsgrund mehr, den 39-Jährigen abzuschieben. „Das hätte ihm nicht geholfen“, stellt Herford klar. Ausschlaggebend sei einzig und allein die politische Situation in Tunesien gewesen. „Und die“, kündigte der Vizepräsident an, „werden wir regelmäßig überprüfen“.

Dieser Artikel ist zuerst auf derwesten.de erschienen.