Trier/Mendig. Das Festival „Rock am Ring“ ist am Wochenende im wahrsten Sinne ins Wasser gefallen. Nun kritisiert der Veranstalter die Behörden.
Der „Rock am Ring“-Macher Marek Lieberberg hat nach dem wetterbedingten Abbruch des Festivals am Wochenende das Verhalten der Behörden in einem Zeitungsinterview kritisiert. Die Entscheidung der Verbandsgemeinde Mendig (Rheinland-Pfalz) für den Abbruch, die sich stark an der Empfehlung der Polizei orientiert habe, trage er nicht mit, sagte der Konzertveranstalter der „Rheinische Post“. „Die Entscheidung ist falsch.“
Bei „Rock am Ring“ waren am Freitagabend bei Blitzeinschlägen 71 Menschen verletzt worden. Wegen weiterer Unwettergefahr hatte die Verbandsgemeinde den Veranstaltern die Genehmigung für die Fortsetzung des Festivals mit rund 90.000 Besuchern entzogen. Die Abreise vieler Fans gestaltete sich schwierig, weil Fahrzeuge im Schlamm feststeckten.
„Rock am Ring“ versinkt im Schlamm
„Es hat schon eher an Fahnenflucht erinnert, als sich die Fans ihre Wege über die Felder bahnten und ihr Hab und Gut zurückließen“, sagte Lieberberg der Zeitung. Es sei nicht gerade eine „Sternstunde der verantwortlichen Behörden“ gewesen. Er hätte es besser gefunden, die Besucher am Sonntag bei konkreter Gefahr zu warnen und das Programm anschließend fortzusetzen. „Die Behördenvertreter haben sich aber nicht darauf eingelassen und stoisch auf ihre Sichtweise verwiesen.“
Wie stehen die Chancen auf eine Entschädigung?
Auf Anfrage unserer Redaktion konnte die Marek Lieberberg Konzertagentur noch keine konkrete Aussage zu möglichen Entschädigungen treffen. Eine Sprecherin teilte lediglich mit, dass „die Bewertung der durch die vorzeitige Beendigung des Festivals entstandenen Situation“ noch andauere und „noch einige Zeit in Anspruch“ nehme. „Erst wenn alle erforderlichen Fakten analysiert sind, können seriöse Schlussfolgerungen vorgenommen und Konsequenzen gezogen werden“, heißt es.
In den AGBs des Festivals heißt es: „Wird die Durchführung der Veranstaltung insgesamt aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so werden dem Besucher gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte und der Kaufquittung bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle der Kartenpreis sowie die Vorverkaufsgebühr zurückerstattet.“ Außerdem heißt es dort, „das Konzert findet bei jeder Witterung statt“.
Das sagt der Jurist
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Solmecke dürfte in diesem Fall ein Anspruch auf eine Teilrückerstattung des Kaufpreises bestehen. Wie hoch diese ausfallen könnte, ist jedoch unklar. Eine komplette Rückerstattung ist nicht möglich, da ein Teil des Festivals stattgefunden hat. Solmecke weist in einem Beitrag auf seiner eigenen Internetseite daraufhin, dass ein erheblicher Bestandteil des Festivals nicht stattgefunden habe. „Beim Rock am Ring fehlt nun der groß erwartete Auftritt von Iron Maiden – die Krönung des Festivals“, schreibt Solmecke.
Ein weiterer Punkt in den AGB lässt dem Veranstalter außerdem Spielraum, denn es heißt, dass eine „vorübergehende oder vollständige Räumung“ des Festivalgeländes keinen Anspruch „auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises“ mit sich bringt, wenn die Räumung aus Sicherheitsgründen erfolgt, „um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden“. (jei/dpa)