Neustadt/Weinstraße. Die Mutter sah die Schuld am Tod ihrer Tochter (11) in einem Freizeitpark „ganz oben“. Dafür verurteilt worden ist nun ein 22-Jähriger.

Ein Mädchen stirbt in einem Freizeitpark – überrollt von den Plattformen eines Fahrgeschäfts: Knapp zwei Jahre nach dem Unfalltod einer Elfjährigen im Pfälzer Holiday Park ist ein damaliger Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 22-Jährige habe in zwei Fällen seine Sorgfaltspflicht verletzt, sagte Richter Alexander Melahn vom Amtsgericht Neustadt/Weinstraße am Freitag. „Er wird damit zu leben haben, dass er den Tod eines Kindes verschuldet hat.“ Zwei mitangeklagte Ex-Vorgesetzte des jungen Mannes sprach er frei.

Eltern des Opfers enttäuscht von Urteil

Die Eltern des Mädchens, die als Nebenkläger auftraten, zeigten sich enttäuscht. Ihre Anwälte hatten Haftstrafen für die beiden Vorgesetzten gefordert. Angesichts der Schlampigkeit, die in dem Park geherrscht habe, sei es „ein Unding, dass die beiden freigesprochen wurden“, sagte die 34 Jahre alte Mutter des Mädchens aus Kelsterbach bei Frankfurt. Die Mutter hat der Parkleitung bereits zu Prozessbeginn Versäumnisse in dieser Hinsicht vorgeworfen. „Die Schuld liegt nicht bei denen, die kommt von ganz oben“, hatte sie mit Blick auf die Angeklagten gesagt

Ein Polizeisiegel am Zugang zum Fahrgeschäft „Spinning Barrels“. Hier war eine elfjährige ums Leben gekommen.
Ein Polizeisiegel am Zugang zum Fahrgeschäft „Spinning Barrels“. Hier war eine elfjährige ums Leben gekommen. © dpa | Uwe Anspach

Die Elfjährige war am 15. August 2014 in dem Fahrgeschäft Spinning Barrels („Drehende Fässer“) gestürzt, das sie mit ihrer Mutter betreten hatte. Sie wurde von den Plattformen überrollt und tödlich verletzt.

Richter Melahn sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige entgegen den Vorschriften die Tür zum Fahrgeschäft offengelassen hatte, so dass Mutter und Tochter zu einem Zeitpunkt in das Karussell gelangten, zu dem dies nicht mehr hätte sein dürfen. Außerdem habe er vor dem Start nicht noch einmal zur Tür geschaut. Der 22-Jährige hatte bis zuletzt gesagt, er habe die Tür geschlossen. Es sei aber unwahrscheinlich, dass Mutter und Tochter über die Absperrung geklettert seien, sagte der Richter. Er verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro.

Kein Hinweis auf Fahrtbeginn

Der junge Mann hatte zugegeben, dass er ohne den Hinweis „Achtung, die Fahrt beginnt“ gestartet war. Das sei ihm bei der Einweisung nicht gesagt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dies seinen Vorgesetzten zur Last gelegt. Der Richter sagte, im Endeffekt spiele es keine Rolle, ob die Durchsage ausreichend kontrolliert worden sei, da auch im Falle einer Durchsage vermutlich zu wenig Zeit zum Reagieren gewesen wäre. Zudem habe sich am Unfalltag eine Konstellation ergeben, die die Angeklagten kaum hätten vorhersehen können.

60 Zeugen kamen im Prozess zu Wort, darunter auch Parkmitarbeiter. Gericht, Anwälte und Staatsanwaltschaft wollten genau wissen, wie die Bediener der Fahrgeschäfte angelernt wurden und in welchem Zustand das Karussell war. Dabei kamen neben vielen technischen Details auch Unregelmäßigkeiten zur Sprache. So berichtete ein Gutachter, die Fahrt habe unzulässigerweise auch mit geöffneter Tür gestartet werden können. Ein Parkmitarbeiter, der sich unabhängig vom Prozess gegen seine fristlose Kündigung wehrt, sagte, der Schalter, der über den Zustand der Eingangstür zum Karussell informiere, sei kaputt gewesen.

Staatsanwalt Torsten Lenz, der für alle Angeklagten Geldstrafen gefordert hatte, will Rechtsmittel prüfen. Der Anwalt des 22-Jährigen wollte dazu keine Angaben machen. Die Anwälte von Mutter und Vater kündigten ebenfalls Rechtsmittel an. (dpa)