Düsseldorf. Der Angeklagte im Reker-Prozess hatte eigentlich ein anderes Opfer im Sinn, so ein Polizist: Er habe es auf die Kanzlerin abgesehen.

Attentäter Frank S. hat nach Angaben eines Polizisten statt der heutigen Kölner Oberbürgermeisterin eigentlich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) töten wollen. Es sei aber zu schwierig, an die Regierungschefin heranzukommen, soll S. nach Angaben eines Polizisten unmittelbar nach dem Attentat auf Henriette Reker in Köln gesagt haben. Um ein Zeichen gegen die Flüchtlingspolitik zu setzen, habe er sich daher entschieden, Reker umzubringen. Diese habe eine ähnlich flüchtlingsfreundliche Politik betrieben, erinnerte sich der Polizist am Freitag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht weiter.

Der 44-Jährige sei nach der Bluttat sehr ruhig und unaufgeregt gewesen. „Das war schon skurril, weil da noch überall Verletzte rumlagen“, berichtete der Polizist (37). „Ich bin sowieso im Arsch, ich bleib’ den Rest des Lebens im Knast“, habe er gesagt. Und an ihn und seine beiden Polizisten-Kollegen adressiert, die ihn zu dritt nach seiner Festnahme in einem Streifenwagen zum Polizeipräsidium gebracht hatten: „Ich hab’ das auch für euch gemacht. Ihr müsst ja die ganze Scheiße ausbaden mit den Ausländern.“

Er sei schon länger arbeitslos, daran seien „die Ausländer“ schuld. Er habe auch schon versucht, sich an einer Autobahnbrücke zu erhängen. Er sei „rechts eingestellt“ und habe früher dem nationalen Widerstand angehört, habe er weiter gesagt.

Angeklagter beschimpft Polizisten im Gericht

Während seiner Aussage vor Gericht wurde der Polizist vom Angeklagten als „verlogener Schweinehund“ beschimpft. Die Vorsitzende Richterin musste den Angeklagten mehrfach ermahnen.

Frank S. hatte Reker im vergangenen Oktober einen Tag vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin an einem Wahlkampfstand ein großes Bowiemesser in den Hals gerammt und sie lebensgefährlich verletzt. Reker war vor der OB-Wahl als Sozialdezernentin für die Unterbringung der Flüchtlinge in Köln zuständig. Ihrem Attentäter droht nun lebenslange Haft wegen versuchten Mordes. Im Prozess hatte der Angeklagte die Tat gestanden, aber eine Tötungsabsicht bestritten.

Frank S. unterstellt seinen Anwälten Alkoholproblem

Frank S. erhob schwere Vorwürfe gegen seine Pflichtverteidiger und beantragte am Freitag wie angekündigt, sie auszutauschen. In einem Fall lehnte das Gericht dies ab, im anderen Fall stellte es den Antrag zurück.

Frank S. unterstellte seinen Anwälten wahlweise mangelndes Engagement, ein Alkoholproblem, Verletzung der Schweigepflicht und eine Hetzkampagne gegen ihn geführt zu haben. „Ich bitte sie, mit Anschuldigungen gegen ihre Verteidiger etwas vorsichtiger zu sein“, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza.

Der Angeklagte gehörte früher der rechtsextremen Szene an und hat wegen früherer Straftaten bereits drei Jahre im Gefängnis gesessen. (dpa)