Dessau-Roßlau. Nach dem Tod einer Chinesin prüft das LKA mögliche Versäumnisse der Dessauer Polizei. Zwei Polizisten stehen dabei im Mittelpunkt.

Im Fall der brutal getöteten chinesischen Studentin in Sachsen-Anhalt prüft das Landeskriminalamt mögliche Versäumnisse der Dessauer Polizei bei früheren Ermittlungen gegen den 20 Jahre alten Tatverdächtigen. Dies teilte das Innenministerium am Donnerstag mit. Zudem werde geprüft, ob zwei Polizeibeamte anderen Aufgaben zugewiesen werden.

Dabei handelt es sich nach dpa-Informationen um die Mutter und den Stiefvater des Beschuldigten, die beide bei der Polizei arbeiten. Es geht auch um die Frage, ob der Stiefvater als ranghoher Beamter Einfluss auf die Bearbeitung von früheren Anschuldigungen gegen den Sohn seiner Lebensgefährtin genommen haben könnte. Worum es dabei ging, ist nicht bekannt.

Die Chinesin war am 11. Mai nicht mehr vom Joggen zurückgekommen. Wenig später wurde nach einer großen Suchaktion die Leiche entdeckt. Der Polizisten-Sohn und dessen Lebensgefährtin (beide 20) sitzen wegen des Verdachts des Sexualmordes an der 25-jährigen Chinesin in Untersuchungshaft. Der tatverdächtige Mann hatte sich am Montag von sich aus bei der Polizei gemeldet und angegeben, die bei der Chinesin gefundenen DNA-Spuren könnten von ihm stammen. Er und seine Partnerin hätten sich mit der Studentin zum einvernehmlichen Sex getroffen, anschließend habe sie das Haus verlassen. Den genauen Hergang müssen die Ermittler nun klären.

Direktion Halle übernimmt Ermittlungen

Die „Bild“-Zeitung hatte am Donnerstag berichtet, dass der Stiefvater und die Mutter ihrem Sohn nach Aussagen von Augenzeugen geholfen haben sollen, kurz nach der mutmaßlichen Tat aus seiner Wohnung auszuziehen. Dies wurde der dpa aus Ermittlungskreisen bestätigt. In einer leerstehenden Wohnung im selben Haus soll sich die Tat ereignet haben.

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete unterdessen vorab, die Staatsanwaltschaft habe keine Befürchtungen, dass die beiden Polizisten die Ermittlungen beeinflusst haben könnten. „Es besteht nicht der leiseste Hauch eines Anfangsverdachts“, sagte Steffi Müller-Mezger von der Staatsanwaltschaft der Zeitung.

Bereits am Mittwoch war bekanntgeworden, dass die Ermittlungen in dem Fall von der Dessauer Polizeidirektion an die Direktion in Halle übertragen wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Befangenheit vorliegt.

Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen

Parallel zu den Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Sexualmordes gibt es den Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen. Die Staatsanwaltschaft Halle ermittle gegen Unbekannt, weil zu viele Erkenntnisse an die Öffentlichkeit gelangt seien, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle.

Über die Anzeige der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet. Die Behördensprecherin sagte, es seien Informationen öffentlich geworden, noch bevor der Staatsanwalt sie gehabt habe. (dpa)