Oranienburg. Der Prozess gegen NPD-Mann Marcel Zech geht weiter: Ein Gericht hat ihn zu sechs Monaten Haft verurteilt. Nun legte er Berufung ein.

Das Gerichtsverfahren gegen den brandenburgischen NPD-Funktionär Marcel Zech wegen Volksverhetzung geht in die nächste Instanz. Sowohl Zech selbst als auch die Staatsanwaltschaft hätten Berufung eingelegt, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin. Das Verfahren beginnt am 29. August vor dem Landgericht.

Das Amtsgericht Oranienburg hatte den 27-jährigen Zech, der für die rechtsextreme NPD unter anderem im Kreistag Barnim sitzt, wegen Volksverhetzung und Billigung von NS-Verbrechen zu sechs Monaten Haft verurteilt, weil er KZ-Tätowierungen öffentlich in einem Schwimmbad gezeigt hatte. Die Haftstrafe war auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden, die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate ohne Bewährung gefordert (Az.: 18 Ds 356 Js 34867/15).

Tattoo zeigt Silhouette des KZ Auschwitz

Die Rückentätowierungen zeigen die Silhouette des KZ Auschwitz-Birkenau und den Spruch „Jedem das Seine“ vom Eingang des KZ Buchenwald. Zech ist im sächsischen Löbau in der Oberlausitz geboren und bereits wegen verschiedener Straftaten, darunter Körperverletzung, Amtsanmaßung und Fahren ohne Führerschein vorbestraft. Dazu wurde er zu Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe verurteilt.

Das Gericht hatte im Dezember argumentiert, die Kombination der Tätowierungen sei eine Billigung der Verbrechen des Nationalsozialismus. Es bestünden auch keinerlei Zweifel am Vorsatz der Straftat und daran, dass der Angeklagte durch das Zeigen der Tattoos den öffentlichen Frieden gestört habe. Das Gericht war mit seiner Entscheidung unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, weil der Angeklagte den Sachverhalt eingeräumt hatte und bis dahin noch nicht wegen rechtsextremer Straftaten vorbestraft war. (epd)