Darmstadt. Während seines Freiwilligendienstes arbeitete der 21-Jährige im Kindergarten und berührte Kinder unsittlich. Nun folgte das Urteil.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Kindergarten hat das Amtsgericht Darmstadt einen ehemaligen Mitarbeiter der Einrichtung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 21-Jährige wurde am Montag für schuldig befunden, im Juni und Juli 2015 fünf Mädchen beim Umziehen im Intimbereich berührt zu haben. Acht Taten lastete das Gericht dem Mann an.

„Sie haben Vertrauen missbraucht“, sagte Richter Martin Wallocha in der Begründung. „Ein Kindergarten ist ein geschützter Bereich.“ Der Richter ging auch auf mögliche Folgen der Übergriffe ein. „Meine Erfahrung lehrt, dass die Kinder mit den Übergriffen noch Probleme haben werden.“ Der Verurteilte war als Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes in der Einrichtung im hessischen Pfungstadt tätig.

Der Richter folgte im Urteil der Staatsanwaltschaft

Der 21-Jährige hatte die Vorwürfe zum Prozessauftakt gestanden. „Ich würde das aber nie wieder tun.“ Nicht die Kinder hätten ihn sexuell erregt, sondern deren nackte Haut während des Sommers. Er sei nicht pädophil, habe aber noch nie eine Freundin gehabt. „Die Verantwortung für das, was Sie taten, liegt aber bei Ihnen, nicht bei den Kindern“, sagte der Richter am zweiten Verhandlungstag.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für ausreichend gehalten und will das Urteil prüfen. Einige Eltern waren als Nebenkläger vertreten und hatten sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

Das Geständnis des Angeklagten

Der Amtsrichter rechnete dem Verurteilten das Geständnis an. Damit habe er den Kindern eine Aussage vor Gericht erspart. „Das hätte eine Verletzung noch einmal verschärfen können“, sagte der Richter. Der Angeklagte habe seine Übergriffe auch als Unrecht eingesehen. „Sie haben schon verstanden, was Sie angerichtet haben.“ Allerdings solle er sich psychologische Hilfe suchen, um die Ursachen des Missbrauchs zu ergründen. „Erforschen Sie, woran das lag“, riet ihm der Richter.

In einem anderen Verfahren hatte das Landgericht Darmstadt Anfang Mai einen Erzieher wegen des Missbrauchs eines kleinen Mädchens in einer Kindertagesstätte verurteilt. Der Mann bekam eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten. (dpa)