Münster. Seit 2008 ist der Tod der „Gorch-Fock“-Kadettin Jenny Böken ungeklärt. Jetzt sollen der damalige Kapitän und der Schiffsarzt aussagen.

Der Tod der 2008 auf der „Gorch Fock“ über Bord gegangenen Kadettin Jenny Böken ist erneut Gegenstand vor Gericht. Nachdem die Eltern der jungen Frau mit einer Entschädigungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland gescheitert waren, will das Oberverwaltungsgericht in Münster den mysteriösen Fall von Mitte September an ein weiteres Mal verhandeln. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Freitag. Die Eltern Marlis und Uwe Böken erhoffen sich Aussagen zur Klärung der Todesumstände.

Unter anderem sollen erstmals der damalige Kapitän sowie der Schiffsarzt öffentlich aussagen, bestätigte der Anwalt der Böken-Eltern, Rainer Dietz, einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Damit sollen zum ersten Mal in einem öffentlichen Verfahren zentrale Zeugen zum Geschehen an Bord der „Gorch Fock“, den Wetterbedingungen und zum Gesundheitszustand von Jenny Böken aussagen, sagte Dietz.

Eltern geht es nicht ums Geld

Marlis und Uwe Böken sehen Hinweise dafür, dass ihre Tochter ständig schläfrig und gar nicht diensttauglich war. Außerdem hätte sie wegen der Wetterbedingungen mit 15 Grad Wassertemperatur und Windstärke zwischen sechs und sieben nur gesichert ganz vorne an dem Posten „Ausguck“ Dienst tun dürfen.

Jennys Mutter sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Es ist uns einfach wichtig, wenn wir die Möglichkeit haben, durch verschiedene Aussagen doch irgendwann einmal herauszubekommen, was in dieser Nacht eigentlich geschehen ist.“ Den Eltern gehe es um Aufklärung, nicht um Geld.

Bestand „besondere Lebensgefahr“?

Das Aachener Verwaltungsgericht hatte die Klage der Eltern auf 40.000 Euro Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz im Oktober 2014 zurückgewiesen. Nach diesem Gesetz steht den Eltern eines Soldaten eine Entschädigung zu, wenn dieser bei der Dienstausübung unter besonderer Lebensgefahr stirbt. Der nächtliche Wachdienst von Offiziersanwärtern auf der „Gorch Fock“ auf dem Posten „Ausguck“ ohne Sicherung sei bei entsprechender Wetterlage zwar lebensgefährlich. Er sei aber nicht mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden, hatte das Verwaltungsgericht festgestellt. Die Eltern sind in Berufung gegangen.

Jenny Böken aus Geilenkirchen war 2008 während ihrer Nachtwache von dem Segelschulschiff über Bord gegangen. Die Kieler Staatsanwaltschaft sprach von einem tragischen Unglück. Die Todesumstände sind aber bisher nicht geklärt. (dpa)