Hagen. Jogginghosen sind bequem und hip. Eine Lehrerin in NRW hat deshalb nun einen Schüler nach Hause geschickt. Dessen Mutter ist sauer.

Seinen 15. Geburtstag hatte sich Gökmen Tamay Dilekli anders vorgestellt. An diesem für ihn eigentlich ganz besonderen Tag wurde er morgens um 8.30 Uhr aus der Hauptschule in Hagen-Hohenlimburg in Nordrhein-Westfalen nach Hause geschickt. Nicht als Geschenk der Klassenlehrerin zum Ehrentag des Neuntklässlers. Nein. Vielmehr, weil die Kleiderordnung in den Augen der Pädagogin nicht stimmte. Zu leger.

Dabei hatte der Hauptschüler jene Freizeithose an, die er schon unzählige Male zuvor in der Schule getragen hatte. So auch an seinem 15. Geburtstag. Nun muss er die Hose zu seiner Überraschung gegen ein schulkonformes Kleidungsstück austauschen.

Mutter empört sich

Der 15-Jährige hat aus Sicht der Klassenlehrerin gegen die Kleiderordnung verstoßen.
Der 15-Jährige hat aus Sicht der Klassenlehrerin gegen die Kleiderordnung verstoßen. © Volker Bremshey / Westfalenpost

Seine Mutter, Aysu Dilekli, die um diese Uhrzeit noch zu Hause ist, versteht die Welt nicht mehr, als ihr der Sohn die Geschichte schildert.

Empört greift sie sofort zum Telefon und beschwert sich bei Schulleiter Nobert Tauchert über die ungerechte Bestrafung ihrers Sohnes. „Die Hose war nicht schmutzig, die Hose war nicht zerrissen. Es ist eine Hose, wie sie die Jugend heute jeden Tag trägt“, untermauert die Mutter im Gespräch mit dieser Redaktion noch einmal ihre Auffassung.

Schulleiter verteidigt Lehrerin

Was sie besonders aufregt, ist die Aussage des Schulleiters, dass der Schüler mit dieser Hose auch keine Moschee besuchen würde. „Wir können Schule und Religion schon unterscheiden“, versichert Aysu Dilekli.

Schulleiter Norbert Tauchert betont auf Anfrage, dass er jener Kollegin, die den 15-Jährigen zum Hosenwechsel nach Hause geschickt habe, den Rücken stärke. „Der Schüler sollte an diesem Morgen ein Referat mit dem Thema „Wie verhalte ich mich in einem Bewerbungsgespräch?“ halten. Und zu einem solchen Referat gehört auch eine angemessene Kleidung. Da kann ich nicht im Schlafanzug kommen.“ Tauchert versichert, es existiere an der Hauptschule keine festgeschriebene Kleiderordnung.

Ein pädagogisches Ziel seiner Schule allerdings sei es, den Schülern zu vermitteln, wie sie sich im richtigen Leben zu verhalten haben. Und dazu gehöre auch eine zu bestimmten Situationen angemessene Kleidung. „Dazu wollen wir erzieherisch auf die Mädchen und Jungen einwirken, schließlich geht es um die Zukunft der Schüler.“

Kleiderordnung ist Sache der Schule

Jede Schule geht in Nordrhein-Westfalen mit der Kleiderordnung anders um. Bereits in den Schulen Hohenlimburgs wird die Frage nach dem Dress-Code im Unterricht unterschiedlich behandelt. „Bei uns gibt es keine festen Regeln“, sagt Thomas Vogl, Direktor der Kaufmannsschule II. „Die Schülerinnen und Schüler kommen in angemessener Kleidung. Sie präsentieren sich bei uns so, wie sie es in ihrem Ausbildungsbetrieb tun.“ So richtig daneben, benehme sich niemand. „Eine Jogginghose zu tragen ist sicherlich nicht die optimale Kleidung.“

Interessant sei es zu beobachten, dass die Schülerinnen und Schüler vielfach im Style ihres Ausbildungsbetriebes kommen. „Man kann erkennen, ob jemand im Einzelhandel oder in einer Rechtsanwaltskanzlei arbeitet.“

„Würden sie so auch zum Ausbildungsbetrieb gehen?“

An der Hohenlimburger Realschule gibt es hingegen eine Kleiderordnung, die sich auf Vorschläge der Schüler stützt und von Schülern, Eltern und Lehrern erarbeitet worden ist. Das sagt Dorothee Derksen, Leiterin der Realschule Im Kley. „Flipflops, kurze Röcke oder Jogger - da stellen wir die Frage an die Schüler, ob sie so zu ihrem Ausbildungsbetrieb gehen würden?“ Grundsätzlich sehe das Kollegium die aktuelle Mode nicht so streng. Gleichwohl werde darauf geachtet, dass die Kleiderordnung eingehalten werde. Diese stehe auf der Homepage der Schule und sei in der Schulordnung festgehalten. „Die Eltern unterschreiben diese bei der Anmeldung ihrer Kinder.“

Einen Anlass für eine Kleiderordnung hat es am Gymnasium der Stadt Schmallenberg im Hochsauerlandkreis bisher nicht gegeben. „Das ist bei uns in keinster Weise nötig“, sagt Schulleiter Berthold Zeppenfeld.

Keine landesweite Vorschrift

Klar, es komme schon einmal vor, dass Schüler zu Abiturprüfungen mit kurzen Hosen erscheinen würden. Aber insgesamt wüssten die Jugendlichen ganz genau, was der Schule zuträglich sei. „Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine Jogginghose an unserer Schule Anstoß erregen würde“, so Zeppenfeld.

Die Antwort der Bezirksregierung Arnsberg auf den Vorfall: „Der Schulleiter hat das Hausrecht und kann davon Gebrauch machen“, sagt Pressesprecher Christoph Söbbeler, „wenn die Kleidung nicht angemessen ist.“ Die Kleiderordnung einer Schule, können nur die Schulkonferenz beschließen. In der Schulkonferenz sitzen Vertreter von Schülern, Lehrern und Eltern. Eine landesweite Vorschrift für Schulkleidung gibt es nicht.