Berlin. Hohe Strafzahlungen, sogar Haft: Das droht Eltern in Frankreich, wenn ihre Kinder wegen Fotos klagen. Ein wahrscheinliches Szenario?

Ein Schnappschuss am Strand, das peinliche Foto von der Geburtstagsparty: In Frankreich drohen Eltern, die Kinderfotos auf Facebook posten, hohe Strafen bis hin zur Haft. Unter dem strengen französischen Recht können Eltern künftig mit Geldstrafen von 45.000 Euro oder einem Jahr Gefängnis belangt werden, berichtet die Zeitung „Le Figaro“.

Zumindest theoretisch. Denn damit es soweit kommt, muss der Nachwuchs eine Klage wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte einreichen und die Eltern vor Gericht bringen.

Das sei perspektivisch aber gar nicht mal unwahrscheinlich, sagt der Jurist Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut für Medienforschung in Hamburg unserer Redaktion. „Viele Eltern gehen sehr unbedacht mit den Bildern ihrer Kinder um. Sie können aber Begehrlichkeiten wecken, etwa bei Pädophilen, oder auch Mobbing im Umfeld auslösen.“

Verschärfung der Gesetze in Deutschland

Experten warnen davor, dass Fotos im Netz verändert und in einen anderen Kontext gestellt werden können.
Experten warnen davor, dass Fotos im Netz verändert und in einen anderen Kontext gestellt werden können. © imago/Westend61 | imago stock&people

Die hohen Geldstrafen in Frankreich beruhen auf einem Recht, dessen Gesetze in der Zeit vor dem Internet gemacht wurden. „In Frankreich ist die Vorschrift nicht spezifisch auf die ungewollte Verbreitung von Kinderfotos durch Eltern gemünzt, sondern es geht allgemein um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Dritte“, sagt der Rechtsexperte Dreyer.

So hohe Strafen gibt es in Deutschland nicht. Auch lasse sich kein pauschaler Betrag wie jene 45.000 Euro nennen, weil das Strafrecht hier Tagessätze vorsieht, sagt Dreyer. Und die liegen im Ermessen des Richters und sind vom Einkommen des Beschuldigten abhängig. Der Gesetzgeber hat die Verbreitung von Fotos im Netz allerdings erst im vergangenen Jahr verschärft.

„Im Zuge der Edathy-Affäre hat es Änderungen des Paragrafen 201a des Strafgesetzbuches gegeben“, erklärt Dreyer. Dieser stellt die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ unter eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder unter eine Geldstrafe. Der Paragraf regelt Extremfälle. „Hier ist nun die Frage, ob die Aufnahmen unbefugt, also gegen den Willen der Kinder, gemacht wurden“, sagt der Experte. Und es muss sich um drastische Bilder handeln: „Nacktbilder im Badezimmer oder Solarium zum Beispiel“, sagt der Jurist. Das seien Fälle für die Staatsanwaltschaft.

Sehr viel häufiger kommt es laut Dreyer zu Verletzungen der Persönlichkeitsrechte, die Eltern womöglich unbeabsichtigt begehen. „Wenn ein Großteil der Kindheit bei Facebook für jedermann öffentlich ist, ruft das schon mal das Jugendamt auf den Plan“, sagt er.

Initiative nennt drei zentrale Fragen für Eltern

Eltern sollten genau überlegen, ob und wo sie ein Foto vom Nachwuchs online veröffentlichen, rät die Initiative „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“. Grundsätzlich sollten sie das nur in gesicherten Bereichen tun, wo etwa lediglich Freunde der Eltern Zugang haben.

Vor allem geht es laut der Initiative um drei zentrale Fragen: Würde ich selbst wollen, dass andere mich so sehen? Was sagt mein Kind in zehn Jahren dazu? Wäre ich einverstanden, wenn dieses Bild als Plakat in der Öffentlichkeit hinge? Auch gesicherte Bereiche sind oft durchlässiger, als viele meinen.

„Auf Nummer sicher gehen Eltern, wenn sie keine Bilder von ihren Kindern ins Netz stellen“, sagt Nina Lübbesmeyer vom Projekt Jugendschutz.net. „Bilder können immer gespeichert und von anderen Personen missbraucht werden, beispielsweise können diese verändert und in anderem Kontext wieder eingestellt werden“, mahnt die Expertin.

Behörden warnen vor Zweckentfremdung der Fotos

Der Jurist Stephan Dreyer schlägt außerdem vor, dass Eltern und Kinder zumindest ab dem Alter von 14 Jahren über die Bilder sprechen, die über soziale Netzwerke in die Öffentlichkeit gelangen sollen. Eine Studie der Universität Washington ergab, dass viele der 10- bis 17-Jährigen darüber besorgt sind, wie ihre Eltern Privates öffentlich teilen. Drei Mal so viele Kinder wie Erwachsene sprachen sich dafür aus, dass es klare Regeln für das Teilen von Inhalten in sozialen Medien geben sollte, berichtet das Online-Portal der „New York Times“.

Bei der Mehrheit der Fälle geht es um Peinlichkeiten, die allerdings ernsthafte Konsequenzen haben können. Meist geht es dabei um Mobbing, sagt Stephan Dreyer. Die psychologischen Folgen für das Kind sollten Eltern nicht unterschätzen. Ebenso wie die Zweckentfremdung der vermeintlich spaßigen Urlaubsfotos: In Frankreich jedenfalls warnte die Polizei vor kurzem auf Twitter: „Achtung in den sozialen Netzwerken! Schützen Sie ihre Kinder und deren Fotos“.

Und auch in Deutschland warnen Behörden vor dem Missbrauch von Kinderfotos. „Hören Sie bitte auf, Fotos Ihrer Kinder für jedermann sichtbar bei Facebook und Co zu posten. Danke!“, heißt es etwa von der Polizei Hagen. Kinderfotos hätten in den sozialen Netzwerken grundsätzlich nichts zu suchen, das Internet vergesse nicht. Und später setzten die Beamten noch ein P.S. hinterher: „Das Thema scheint zu bewegen. Bisher konnten wir über 16 Millionen Menschen mit dieser Nachricht erreichen.“ (mit Material von dpa)

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