Köln. Der türkische Präsident wollte gegen den Springer-Chef vorgehen. Er scheiterte. Bleibt offen, ob Erdogan in die zweite Instanz geht.

Das Landgericht Köln hat die vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan beantragte einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner zurückgewiesen. Das sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Das Gericht hatte schon zuvor angedeutet, dass es der einstweiligen Verfügung eher nicht stattgeben werde. Erdogans Medienanwalt Ralf Höcker hatte am Montag gesagt, er werde seinem Klienten in diesem Fall empfehlen, in die zweite Instanz zu gehen.

„Ich finde Ihr Gedicht gelungen. Ich habe laut gelacht.“

Erdogan hatte die einstweilige Verfügung wegen Döpfners öffentlicher Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann beantragt. Döpfner hatte in einem offenen Brief geschrieben: „Ich finde Ihr Gedicht gelungen. Ich habe laut gelacht.“ In einem Postscriptum hatte er hinzu gefügt: „Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen.“

Nach Angaben des Medienhauses Axel Springer ging es Döpfner in seinem Brief auch um die Verteidigung der Kunst- und Satirefreiheit. (dpa)