Koblenz. Ein Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen: Fernsehkoch Johann Lafer erklärt das Verfahren gegen ihn für beendet.

Das Ermittlungsverfahren wegen Steuerunregelmäßigkeiten gegen Johann Lafer ist abgeschlossen, und der Fernsehkoch hat einen Strafbefehl akzeptiert. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz auf ihrer Website schreibt, hat sie gegen Lafer eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr beantragt, die für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Bewährungsauflage muss er außerdem 370.000 Euro zahlen, heißt es.

Hinzu kommt für den TV-Koch und auch für dessen Frau eine Geldstrafe von je 360 Tagessätzen. Zur Höhe der Tagessätze machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben.

Lafer erklärt Rechtsmittelverzicht

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Lafer und seine Ehefrau wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ermittelt. Es ging dabei auch um die Frage, ob Lafer Arbeitnehmer in seinen Betrieben richtig bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte. Insbesondere wurden die Löhne gesplittet, um die Sozialabgabenlast zu drücken.

Über seinen Anwalt ließ Lafer mitteilen, er begrüße, „dass die Angelegenheit durch den gegen ihn erlassenen Strafbefehl abgeschlossen werden konnte“. Er habe Rechtsmittelverzicht erklärt. Lafer bedauere, dass es zu den von der Staatsanwaltschaft festgestellten und daher auch zu Recht sanktionierten Unregelmäßigkeiten in seinem Betrieb gekommen sei. Er werde dafür „selbstverständlich“ einstehen. Er freue sich jetzt, „sich neuen Projekten und Herausforderungen widmen zu können.“ (sdo)