Neuruppin/Berlin. Nach DDR-Recht verjährt Mord nach 25 Jahren – nach bundesdeutschem Recht nie. Nach 42 Jahren wird Erna F. jetzt der Prozess gemacht.

Nicht einmal ein Grabstein erinnert an den Jungen, der in der Nacht vom 4. auf den 5. November 1974 gestorben ist. Mario war acht Jahre alt, als er an einer Kohlenmonoxidvergiftung starb, in einem Plattenbau, Ernst-Thälmann-Straße, erster Stock, in Schwedt an der Oder – in einem Land, das es heute nicht mehr gibt.

„Nach DDR-Recht verjährt Mord nach 25 Jahren“, sagt Gerichtssprecherin Iris Le Claire unserer Redaktion. „Allerdings wurde im Zuge der Wiedervereinigung und der Rechtsangleichung veranlasst, dass die Verjährung nur bis 1993 gelte.“ Das mutmaßliche Verbrechen von Erna F. wäre erst 1999 verjährt. Nach bundesdeutschem Strafrecht verjährt Mord nie.

Am Mittwoch begann ein Prozess, der die Frage klären sollen: Hat Erna F., die Mutter von Mario, ihren Sohn in den Gasofen gelegt und ihn somit „heimtückisch ermordet“? So formuliert es die Staatsanwaltschaft im Landgericht Neuruppin. Staatsanwältin Anette Bargenda: „Der Sohn stand ihrer Lebensplanung im Wege.“

Bei Festsetzung des Strafmaßes gilt DDR-Recht

Als damals ein Inspekteur des Gasunternehmens in die Wohnung von Erna F. kam, konnte er kein Leck in der Gasleitung feststellen. Doch warum blieben dann die beiden Schwestern des Jungen und die Mutter unversehrt? Schon den herbeigerufenen Notarzt habe das gewundert. Die Obduktion der Leiche ergab einen Wert, der so hoch war, dass der Junge sehr nahe an der Gasquelle gewesen sein muss. Die Volkspolizei der Deutschen Demokratischen Republik stellte nur Fragen und legte den Fall zu den Akten. Wäre die Mauer nicht gefallen, dieser Fall könnte nicht mehr verhandelt werden.

Erna F. zog 1987 nach Westdeutschland, lebt in Göttingen, und reiste für diesen Prozess nach Neuruppin. Sie bestreitet die Tat. „Anschließend machte sie vom Recht der Aussageverweigerung Gebrauch“, sagt die Iris Le Claire weiter.

Der Fall wurde noch einmal aufgerollt, weil im August 2009 ein anonymer Tippgeber mit einem DIN-A5-Zettel die Staatsanwaltschaft alarmierte. Daraufhin wurde die Justiz aktiv und befragte in vier Prozesstagen viele Zeugen.

Zeugen sind Notarzt und der Gas-Inspekteur

Für das Gericht ist es in mehrerlei Hinsicht eine Herausforderung. Weil Schwedt zur Tatzeit in der DDR lag, mussten die Ermittler mehrere Besonderheiten beachten – so auch für die Festsetzung des Strafmaßes. Die Juristen müssen auf das DDR-Recht zurückgreifen. Bei der Angleichung der Rechtssysteme wurde festgelegt, dass im Vergleich immer das mildere Strafmaß anzuwenden sei. Die Höchststrafe für Mord lag in der DDR zwischen zehn Jahren Haft und lebenslang. In der Bundesrepublik liegt es bei lebenslänglich.

Als Zeugen sind unter anderem beide Schwestern von Mario geladen. Monika B. (53) war damals zehn Jahre und sagt heute: „Das war kein Unfall, das war geplant.“ Außerdem werden der Notarzt gehört, der damals gerufen wurde, und der Mitarbeiter des Gasunternehmens. Am ersten Prozesstag äußerte sich ein Ermittler von damals. Seine Befragung dauerte bis in den Nachmittag. Er sagte, er wisse vieles nur vom Hörensagen. In den Zeitungen war im Jahr 1974 nichts von Marios Tod zu lesen, auch nicht das Ergebnis der Ermittlungen: ein tragischer Unfall.