Die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ will mit Schildern auf ihre „Nudelmessen“ hinweisen. Ein Gericht wies ihre Klage nun ab.

Der Spaß ist erst einmal vorbei, zumindest am Ortseingang Templins: Der Verein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ darf dort auch künftig nicht mit eigenen Schildern am Straßenrand für seine „Nudelmesse“ werben. Das hat das Land­gericht Frankfurt (Oder) am Mittwoch in einem Zivilverfahren entschieden. Der Verein hatte den Landesbetrieb Straßenwesen verklagt. Die Behörde sollte Schilder an den vier Ortseingängen von Templin dulden, auf denen die „Nudelmesse“ für jeden Freitag angekündigt wird.

Das Credo: Für Freiheit zur und auch von der Religion

Nudelmesse? Fliegendes Spaghettimonster? Die „Pastafaris“ – so nennen sich die Anhänger der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ – sind eine weltweit organisierte Gruppe von Religions- und Kirchenkritikern. Ihre „Nudelmessen“ zelebrieren sie in Piratenkostümen, mit Bier und Pasta statt Wein und Brot sowie mit einem vom Nudelholz abgelesenen Glaubensbekenntnis auf das „Fliegende Spaghettimonster“.

Entstanden ist die Gruppierung 2005 durch den amerikanischen Physiker Bobby Henderson, um die Schul­behörde im US-Bundesstaat Kansas zu verspotten. Sie gilt als satirische Reaktion von Atheisten auf fundamentale Christen in den USA. In Deutschland sind nach Angaben des Vereins 15.000 bis 20.000 „Pastafaris“ aktiv.

Ihr Credo: „Wir sind für Freiheit zur, aber auch von Religion, al dente Teigwaren, die Werte von Aufklärung und Humanismus, Satire, Vollendung der Trennung von Kirche und Staat und Party“. Die Bewegung ist in Templin seit Jahren aktiv.

Am Mittwoch fiel die Entscheidung gegen die Schilder. Die Verhandlung wurde eine Niederlage für den Verein. Doch der hat zumindest eins schon mal erreicht: Publicity. „Wenn wir nicht Recht bekommen, war klar, wir gehen in die nächste Instanz. So dürften wir, notfalls noch Jahre, in den Medien sein und dafür sorgen, dass das Thema immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert wird“, ist auf der Homepage der „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ zu lesen.

Konkret geht es um die Aufstellung von Hinweisschildern an den vier Ortseingängen von Templin. Auf ihnen wird neben dem Abbild des glubschäugigen Spaghettimonsters die „Nudelmesse“ für freitags um 10 Uhr angekündigt. Die als Verein organisierte Spaghettimonster-Kirche pocht darauf, mit dem Landesbetrieb 2014 in Gegenwart von Bürgermeisters Detlef Tabbert mündlich eine Vereinbarung geschlossen zu haben. Der Anwalt des Vereins, Winfried Rath, stützt sich dabei auf eine E-Mail des damaligen Regierungsdirektors des Landesbetriebes, Thomas Heyne, die darauf verweise. Zudem beruft er sich auf eine Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums zur Aufstellung von Schildern der Religionsgemeinschaften an Bundes- und Landstraßen.

Landesbehörde bestreitet Absprachen mit dem Verein

Die Vertreter der Landesbehörde bestritten vor Gericht eine Absprache – die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ sei zudem keine Religionsgemeinschaft im Sinne der Richtlinie. Die Landesbehörde betonte, der Templiner Bürgermeister habe dem Verein nur gestattet, die „Nudelmesse“-Schilder zeitweise bis zur endgültigen Klärung an städtischen Masten aufzuhängen.

Der Templiner Vereinschef der „Pastafaris“, Rüdiger Weida, gibt sich noch lange nicht geschlagen: „Dieses Urteil ist nur der Schritt in die nächste Instanz“. Der 65-Jährige kündigte an: „Wir werden in Berufung gehen und vor dem Brandenburger Oberlandesgericht weiter kämpfen, denn wir zweifeln die Rechtmäßigkeit der Kündigung an. Die war aus unserer Sicht nicht rechtmäßig, weil es dafür besondere Gründe braucht“, sagte Weida. Zudem prüfe die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ eine Anzeige wegen versuchten Prozessbetruges gegen die Justiziarin der Landesbehörde, die jegliche Vereinbarung mit dem Verein bestritten habe.