Duisburg. Die Hängepartie im Loveparade-Verfahren wird wohl noch einige Zeit dauern. Eine weitere Behörde muss zu der Entscheidung gehört werden.

Die endgültige Entscheidung über einen Loveparade-Strafprozess wird sich womöglich noch länger hinziehen. Grund ist, dass mit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf eine weitere Justizbehörde in das Verfahren eingebunden ist.

Vor einer Woche hatte das Landgericht Duisburg mitgeteilt, dass es die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen zehn Beteiligte nicht zur Hauptverhandlung zulässt. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte dagegen Beschwerde eingelegt – über diese muss das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

„Das ist die übliche Verfahrensweise“

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird nun zunächst der übergeordneten Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorgelegt. „Diese prüft, ob sie der Beschwerde der Staatsanwaltschaft beitritt, das heißt, ob sie die Beschwerde für aussichtsreich erachtet“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Duisburg, Anna Christiana Weiler, am Montag. Wie lange dies dauere, sei offen, erklärte ein Sprecher der Düsseldorfer Behörde.

Erst wenn sich die Generalstaatsanwaltschaft der Beschwerde anschließt, gehen die Akten an das Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung. „Dieser Ablauf entspricht der üblichen Verfahrensweise in vergleichbaren Beschwerdeverfahren“, sagte Weiler weiter.

Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben bei dem Technofestival, mindestens 652 wurden verletzt. (dpa)