Hannover. Drohnen werden bei Privatleute immer beliebter. Doch in den Bundesländern regt sich Widerstand. Niedersachsen will nun durchgreifen.

Seit unbemannte Fluggeräte preiswert und populär wurden, herrscht Wildwest-Stimmung am Himmel. Auflagen gibt es genug – allgemein bekannt sind sie aber den wenigsten Drohnenbesitzern. Lange konnten die Behörden nur hilflos zusehen, doch das ändert sich jetzt. „Die Meldungen über eklatante Verstöße häufen sich, da haben wir Handlungsbedarf gesehen“, sagt Silvana Reimann von der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Ihre Behörde geht in die Offensive. Wegen Ordnungswidrigkeiten verschickt sie immer häufiger Knöllchen. Und die können jeweils mehrere Hundert Euro kosten.

Die Behörde hat in erster Linie gewerbliche Drohnen im Visier, bei denen die Aufstiegsgenehmigung bundesweit auf 100 Meter begrenzt ist. Über Menschen und Menschenansammlungen ist der Drohnenflug verboten, ebenso über Krankenhäusern, Kraftwerken, Gefängnissen und in Flughafennähe. Der Pilot muss seine Drohne jederzeit sehen können.

Drohnen dürfen nicht über Menschenansammlungen fliegen

Die örtliche Luftaufsicht ist in Deutschland Ländersache. „Die Dimension des Problems hat eindeutig zugenommen“, sagt Geschäftsbereichsleiter Bernd Mühlnickel. Während in Berlin und Brüssel die große Politik über neue Reglementierungen für Drohnenbesitzer nachdenkt, herrschte bisher in vielen bundesdeutschen Amtsstuben angesichts der fehlenden Registrierungspflicht weitgehend Improvisation. Denn wem soll man Bußgeldbescheide schicken, wenn man in der Regel nicht mal weiß, wem die Drohne gehört? Hilfreich sind da die Drohnenbesitzer selber – sie stolpern zunehmend darüber, dass sie ihre Filme oder Bilder ins Internet stellen.

„So langsam läuft das an bei uns“, sagt Reimann. „Wir schauen uns oft die Bilder bei Google an und berechnen dann, wie hoch etwa die Wolkenunterdecke an dem Tag war.“ Mit dieser Methode kann die Flughöhe der Drohnen ermittelt werden. Immer öfter erreichen die Behörde zudem Anzeigen und Beschwerden. „Alleine diese Woche sind fünf neue Anzeigen hereingekommen“, sagt Reimanns Kollege Maximilian Beck. Im Vorjahr gab es eine pro Monat. „Das steigt rasant an“, erklärt Beck, der sich im Internet Drohnen-Luftbilder mit professionellem Interesse anschaut. „Da wird eigentlich immer etwas falsch gemacht, weil sich die Betreiber der gesetzlichen Auflagen überhaupt nicht bewusst sind.“

Beinahe-Kollisionen an Flughäfen

Das gilt auch für den Anflugsektor des Flughafens Braunschweig, wo es nach Becks Angaben immer wieder zu Drohnen-Sichtungen kommt. Beim dortigen Luftfahrtbundesamt (LBA) verweist Sprecherin Cornelia Cramer auf Vorstöße aus dem Bundesverkehrsministerium, durch gesetzliche Änderungen künftig den Drohnen-Wildwuchs zu reglementieren. Das LBA ist die zentrale Meldestelle für Störfälle im Luftverkehr, das gilt auch für Beinahe-Kollisionen mit unbemannten Fluggeräten. „Bis Ende 2015 lagen dem LBA aus den vorausgegangenen Jahren von deutschen Luftfahrtunternehmen insgesamt sieben Störungsmeldungen vor“, sagt Cramer. So weit die Statistik.

Doch unabhängig davon häufen sich in den Medien die Berichte über Drohnen-Sichtungen im Passagierverkehr. Drohnen rufen auch zunehmend Bürger auf den Plan, die sich gestört fühlen. „Die Unfallanzeigen nehmen zu, wir bekommen viele Anrufe von erbosten Nachbarn“, bestätigt Reimann. Für die Freizeitnutzung gelten vergleichsweise wenige Beschränkungen, doch „wenn Bilder im Netz veröffentlicht werden, ist der reine Freizeitbereich nicht mehr gegeben“, sagt Beck.