Luxemburg/Bamberg. Die Wortmarke „Winnetou“ bleibt vorerst geschützt. Der Karl-May-Verlag als Rechte-Inhaber hatte gegen die Löschung der Marke geklagt.

Mit Erfolg hat der Bamberger Karl-May-Verlag vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg für den Schutz seiner Wortmarke „Winnetou“ gekämpft. Die Richter erklärten die Löschung der Marke am Freitag für ungültig (Rechtssache T-501/13). Bereits im Jahr 2003 hatte sich der Verlag den Namen der Romanfigur für Waren wie Körperpflegeartikel, Konfitüre, Tee und Schmuck beim Europäischen Markenamt eintragen lassen.

Die Münchner Constantin Film hatte zunächst durchsetzen können, dass die Behörde den Schutz für fast alle Produkte wieder aufhob. Mit der Begründung dafür war das EU-Gericht aber nicht zufrieden. Deshalb muss das Markenamt nun neu über die Löschung befinden und dabei das Urteil berücksichtigen. Die Constantin Film kann noch in die nächste Instanz gehen.

Verlag: Winnetou ist „Säule unseres Geschäfts“

Verleger Bernhard Schmid zeigte sich erfreut über den Etappensieg. „Wir sind froh, dass unsere Rechtsposition bestätigt wurde“, sagte Schmid. Die „Winnetou“-Figur sei äußerst wichtig für den Karl-May-Verlag und eine „Säule unseres Geschäfts“. Daher sei er froh, dass die EU-Richter nun im Sinne des Verlags entschieden hätten und frühere Entscheidungen revidierten. (dpa)