München. Aus religiösen Gründen hatte sie sich geweigert, ihr Gesicht vor Gericht zu zeigen. Warum sich eine Muslima nun doch umentschieden hat.

Nach Kritik an der Vollverschleierung einer Zeugin vor Gericht in Bayern hat die strenggläubige Muslima einem Zeitungsbericht zufolge eingelenkt. Seine Mandantin habe eingesehen, dass es ein Fehler gewesen sei, aus religiösen Gründen ihr Gesicht nicht zu zeigen, sagte ihr Anwalt Heinrich Karl Haarmann der „Bild“-Zeitung (Freitagsausgabe). Bei der nächsten Verhandlung werde die 43-Jährige ihren Schleier ablegen.

Die vollverschleierte Frau soll nach Angaben der bayerischen Justiz am 17. März in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München aussagen. In erster Instanz hatte sie den Schleier auch auf richterliche Aufforderung nicht lüften wollen, was beim Amtsrichter auf Unverständnis stieß. In dem Verfahren steht ein Mann vor Gericht, der die Frau beleidigt haben soll. Vom Amtsgericht war der Angeklagte im November freigesprochen worden.

Richter konnte wegen Schleier Glaubwürdigkeit der Frau nicht beurteilen

Eine Gerichtssprecherin sagte, der Amtsrichter habe die Glaubwürdigkeit der Frau nicht beurteilen können, weil Gesicht und Mimik nicht erkennbar gewesen seien. Zudem wolle ein zweiter Zeuge die angeblichen Beleidigungen des Angeklagten in Richtung der Frau („Arschloch“, „Du gehörst hier nicht her“) nicht gehört haben. Damit habe Aussage gegen Aussage gestanden. Der Richter habe daher den Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Berufung ein.

Richter können der Gerichtssprecherin zufolge Zeugen wegen unangemessener Kleidung auch zu einem Ordnungsgeld verurteilen, weil sie damit ihrer Zeugenpflicht nicht nachkommen. In diesem Fall sei es aber um eine „Geldstrafe im unteren Bereich“ gegangen. Der Richter habe wegen der Verhältnismäßigkeit von einer Strafe für die vollverschleierte Frau abgesehen. Anwalt Haarmann sagte, seine Mandantin sei „vollkommen aufgelöst“ gewesen und in Tränen ausgebrochen, als ihr klar geworden sei, dass ihre Entscheidung solche negativen Konsequenzen haben könne. (epd)