Los Angeles. DC Comics hat einen Autobauer verklagt, weil er das Batmobil nachgebaut hatte. Denn Batmans Fahrzeug ist urheberrechtlich geschützt.

Der US-Comicverlag DC Comics, vor allem für die Comicserie „Batman“ bekannt, hat in einem Gerichtsstreit um das Batmobil einen Sieg errungen: Wer das rasante Kult-Fahrzeug nachbauen möchte, braucht dazu die Zustimmung des Rechteinhabers DC Comics.

Wie jetzt bekannt wurde, hält sich der Oberste Gerichtshof in Washington aus einen Urheberrechtsstreit zwischen DC Comics und einem kalifornischen Autobauer heraus. Damit hat das frühere Urteil eines Gerichts in Kalifornien bestand, nach dem das legendäre Batmobil urheberrechtlich geschützt ist.

Der Comic-Verlag hatte einen Autohersteller verklagt, der Batman-Fahrzeuge nachgebaut und für rund 90.000 Dollar verkauft hatte. Im vorigen September stellte sich ein Gericht in Kalifornien auf die Seite von DC Comics. Demnach habe das futuristische Fahrzeug besondere Eigenschaften, die ebenso wie die Batman-Figur urheberrechtlich geschützt seien. (dpa)