Köln. Heribert Schwan hatte die „Kohl-Protokolle“ veröffentlicht. Der Altkanzler klagt auf Schmerzensgeld. Ein Beschluss folgt am 2. Juli.

Das Landgericht Köln entscheidet am 2. Juni über die Millionenklage von Altkanzler Helmut Kohl gegen seinen ehemaligen Ghostwriter. In der Auftaktverhandlung des Verfahrens gab der Vorsitzende Richter Martin Koepsel am Donnerstag noch keinen Hinweis darauf, ob das Gericht die geforderte Rekordsumme von fünf Millionen Euro Schmerzensgeld für gerechtfertigt hält.

Der 85 Jahre alte Kohl verlangt die Summe wegen einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. In diesem Bestseller hatte der Kölner Autor Heribert Schwan, Kohls ehemaliger Ghostwriter, den Altkanzler ausführlich zitiert. Nach Darstellung Kohls waren diese Aussagen aber vertraulich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Die Klage richtet sich auch gegen Schwans Co-Autor Tilman Jens und den Heyne-Verlag, der das Buch herausgebracht hat.

Schwan veröffentlichte pikante „Kohl-Protokolle“

Der Journalist Heribert Schwan sollte als Ghostwriter Kohls Memoiren schreiben.
Der Journalist Heribert Schwan sollte als Ghostwriter Kohls Memoiren schreiben. © dpa | Federico Gambarini

Kohl hatte Schwan in den Jahren 2001 und 2002 sein ganzes Leben erzählt, damit dieser anschließend als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band erschien, zerstritten sich die beiden jedoch. Der ehemalige WDR-Redakteur veröffentlichte daraufhin eigenmächtig „Die Kohl-Protokolle“ mit pikanten Äußerungen aus ihren Gesprächen.

Dagegen hat Kohl bereits erfolgreich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren geklagt. Das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Veröffentlichung von über 100 Zitaten in dem Buch unrechtmäßig war. So habe zwischen Kohl und Schwan eine „stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung“ bestanden. Kohl habe alles Mögliche erzählt, Schwan habe dann das Manuskript erarbeitet, und dann habe der CDU-Politiker ganz genau überprüft, welche Aussagen er veröffentlicht haben wollte und welche nicht. Schwan sei in diesem Arbeitsverhältnis nur eine Art „Zuarbeiter“ gewesen, stellte das Oberlandesgericht fest. Das Buch durfte deshalb in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden.

Kohl klagt auf Herausgabe der Kassettenkopien

Schwan sieht sich in der Sache zu Unrecht angegriffen. Er betont, seine Rolle habe sich keinesfalls auf die eines „Mikrofonhalters“ beschränkt. Vielmehr habe er in den Gesprächen die Fragen gestellt, habe sich umfassend eingelesen und auf dieser Grundlage die Memoiren verfasst.

Nach den Entscheidungen über die einstweilige Verfügung im vergangenen Jahr beginnt nun das Hauptsacheverfahren. Darin klagt Kohl außer auf Schmerzensgeld und die Unterlassung von 116 Zitaten auch auf Herausgabe aller Kopien der Kassetten, auf denen Schwan ihre Gespräche aufgenommen hatte. Die Originalbänder hatte Schwan bereits zurückgeben müssen. Der Bundesgerichtshof hatte dem 85 Jahre alten Kohl die Mitschnitte zugesprochen. Es geht um 600 Stunden aus den Jahren 2001 und 2002. Kohl war von 1982 bis 1998 Bundeskanzler und gestaltete maßgeblich die Wiedervereinigung mit. (dpa)