München. Wieder ein freier Mann: Der Ex-Präsident von Bayern München ist vorzeitig aus der Haft entlassen worden – nach der Hälfte der Strafe.

Uli Hoeneß ist kein Häftling mehr. Exakt nach der Hälfte seiner dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe wurde der 64-Jährige am Montag vorzeitig entlassen, wie das bayerische Justizministerium in München mitteilte. Einzelheiten zum genauen Zeitpunkt und zum Ort der Entlassung nannte das Ministerium nicht.

Wie „Die Welt“ berichtet, habe Hoeneß seine vorzeitige Freilassung dem Anlass entsprechend gefeiert. Aus seinem Haus am Tegernsee soll laute Musik von Rockstar Rod Stewart zu hören gewesen sein. Zudem habe ihn eine Blaskapelle im Empfang genommen. Weiteren Besuche sollen jedoch nicht folgen. „Hier kommt weder ein Tönnies (Schalkes Aufsichtsratschef; d. Red.) noch ein Beckenbauer zum Gratulieren“, wird Florian Hoeneß, Sohn des ehemaligen Bayern-Präsidenten, von dem Blatt zitiert. Laut „Bild“ will Hoeneß am Mittwoch das Heimspiel von Bayern München gegen Mainz 05 auf der Tribüne verfolgen.

Vor dem Haus des früheren Bayern-Präsidenten warten zahlreiche Journalisten.
Vor dem Haus des früheren Bayern-Präsidenten warten zahlreiche Journalisten. © dpa | Peter Kneffel

Am 13. März soll Hoeneß Trainerlegende Jupp Heynckes für „seine herausgragenden Verdienste um die sportliche Bedeutung der Stadt“ Mönchengladbach ehren. Auf den Tag genau ein Jahr zuvor hatte ihn das Münchner Landgericht wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Am 2. Juni 2014 trat er seine Strafe an, bereits Anfang 2015 wurde er Freigänger. Seitdem arbeitete der 64-Jährige tagsüber in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters. Die meisten Wochenenden verbrachte er in seinem Haus in Bad Wiessee am Tegernsee.

Vorzeitige Entlassung durch Ausnahmeregelung

Hoeneß kam aufgrund der selten angewandten Halbstrafenregelung bereits nach 21 Monaten frei. Üblicherweise werden Haftstrafen erst nach zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt. Das Strafgesetzbuch erlaubt aber in Ausnahmefällen auch die Aussetzung der Strafe nach der Hälfte der Zeit. (dpa)