Lüdinghausen. Ein ehemaliger Lehrer klebte die Rückscheibe seines Autos mit blasphemischen Sprüchen zu. Von einem Gericht wurde er jetzt verurteilt.

Wegen Gotteslästerung ist ein ehemaliger Lehrer zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 67-Jährige muss als Auflage 500 Euro an eine karitative Einrichtung zahlen, entschied das Amtsgericht Lüdinghausen in Nordrhein-Westfalen. Passanten und Polizei hatten zuvor Anzeige gegen ihn erstattet, weil er die Rückscheibe seines Autos großflächig mit Sprüchen wie „Jesus – 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!“ oder „Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil“ beklebte.

Die Richterin am Amtsgericht sah darin einen Verstoß gegen den sogenannten Gotteslästerungsparagrafen im Strafgesetzbuch und hielt jene Sprüche nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt. Laut Urteil sind sie öffentliche Beschimpfungen der christlichen Kirchen und somit dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 9 DS 174/15).

Verurteilter sieht Meinungsfreiheit eingeschränkt

„Die Sprüche stehen ja nicht nur für eine Religionskritik, diese Grenze war überschritten“, sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht folgte jedoch nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 3000 Euro gefordert hatte. Der verurteilte pensionierte Lehrer sieht darin sein Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Laut dem Sprecher will er das Urteil in dieser Form nicht hinnehmen und kündigte bereits an, in die nächste Instanz gehen. (bk/dpa)