Hannover/Köln. Hat RTL im „Dschungelcamp“ Bahlsen-Riegel zu prominent platziert? Ja, urteilt ein Gericht. Dabei waren sie nur wenige Sekunden im Bild.

Der Kölner Privatsender RTL hat die Grenzen der Produktplatzierung in der Erfolgsserie „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ verletzt. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied am Donnerstag, dass eine 2014 ausgestrahlte 96 Sekunden lange Sequenz aus dem „Dschungelcamp“ dort platzierte Riegel des Keksherstellers Bahlsen zu stark hervorhob.

Der Werbezweck einiger Szenen habe zu sehr dominiert, sagte der Vorsitzende Richter der 7. Kammer, Michael-Rainer Ufer. In den fraglichen Sekunden äußerten sich die Kandidaten im Camp zeitversetzt aus einer Interviewkabine heraus abermals zu den Riegeln, die sie als Belohnung erhalten hatten. Ufers Kammer sah darin „eine übertriebene verbale Lobpreisung“. Die Riegel spielten quasi eine Hauptrolle.

Produktplatzierungen nur unter Auflagen möglich

Dem Streit vorangegangen war eine Beanstandung der für RTL zuständigen Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM). Gegen den Rüffel zog der Kölner Privatsender vor Gericht. Kern der Streitfrage war es, ob die Bahlsen-Riegel bei der achten „Dschungelcamp“-Staffel 2014 zu sehr im Vordergrund standen. Denn Produktplatzierungen sind laut Rundfunkstaatsvertrag zwar generell verboten, jedoch sind unter Auflagen Ausnahmen möglich. Eine davon lautet, dass das Produkt „nicht zu stark herausgestellt werden“ darf. Das sah das Gericht nun aber als gegeben an – wenn auch nicht in jeder der 96 Sekunden. (dpa)