Aachen. Ein Paar steht wegen mutmaßlichem Mord vor Gericht. Es soll einen Mann erstochen haben. Er hatte bei Facebook Kontakt mit der Tochter.

Wollten sie das Recht in die eigenen Hände nehmen? Ein Ehepaar soll einen Facebook-Kontakt seiner zwölf Jahre alten Tochter erstochen haben – im Glauben, der erwachsene Mann sei ein Pädophiler. Nun hat am Dienstagmorgen in Aachen der Prozess gegen die Eltern begonnen.

Mit einem weiteren Helfer sind sie wegen gemeinschaftlichen Mordes und schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge angeklagt. Der Tod des 29-Jährigen im August 2015 hatte als Fall vermeintlicher Selbstjustiz für Aufsehen gesorgt. Am ersten Verhandlungstag wollten sich die Angeklagten nicht zu den Vorwürfen äußern.

Die Staatsanwaltschaft ist allerdings davon überzeugt, dass das Paar den Mann tötete, weil er das Mädchen auf Facebook angeschrieben hatte. Obwohl es dafür keine Anhaltspunkte gegeben habe, hätten die Eltern vermutet, der Mann wolle die Zwölfjährige missbrauchen. In Wahrheit sei seine Nachricht aber unverfänglich gewesen und der Kontakt auch schnell wieder versandet. Dass das Mädchen erst zwölf Jahre alt war, sei auf ihrem Profil auch gar nicht zu erkennen gewesen – dort habe sie sich als zehn Jahre älter ausgegeben. Die Eltern hätten das auch gewusst.

Eltern wollten wohl an Handy des Mannes kommen

Die Angeklagte (rechts) im Aachener Gerichtssaal.
Die Angeklagte (rechts) im Aachener Gerichtssaal. © dpa | Ralf Roeger

Die Eltern hätten zudem überprüfen wollen, ob der 29-Jährige Fotos von der Tochter auf seinem Handy habe. Ein bis heute Unbekannter soll das Mädchen tatsächlich aufgefordert haben, ihm Bilder zu schicken – in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren wurde er aber nie gefunden. Dass es sich bei dem Unbekannten um den 29-Jährigen gehandelt haben könnte – auch dafür habe es keine Anzeichen gegeben. Die Eltern hätten dennoch an das Handy des Mannes kommen wollen.

Der 29-Jährige soll von den beiden und ihrem mutmaßlichen Komplizen in einen Hinterhalt gelockt und vom Vater erstochen worden sein. Eine weitere Bekannte des Paares habe den Nichtsahnenden dafür kontaktiert, sich mit ihm verabredet und an ein abgelegenes Straßenende gelotst. Noch ein anderer Bekannter soll unterdessen die Kinder des Paares gehütet haben. Die beiden Bekannten sind nun wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung mitangeklagt – sie sollen davon ausgegangen sein, dass das Opfer nur verletzt werden sollte. Für den Prozess hat das Landgericht Termine bis Mitte Mai festgelegt. (dpa)