Wellington. Kim Dotcom soll in den USA der Prozess gemacht werden. Neuseeland entscheidet im Sommer erneut über eine Auslieferung des Unternehmers.

Ein Gericht in Neuseeland soll im August erneut das US-Auslieferungsersuchen gegen den deutschstämmigen Internetunternehmer Kim Dotcom prüfen. Zu diesem Schluss kam ein Richter am Dienstag in Auckland, wie neuseeländische Medien berichteten.

Im Dezember hatte das Gericht entschieden, dass der 42-Jährige zusammen mit drei anderen Angeklagten von Neuseeland an die USA ausgeliefert werden kann. Dagegen hatte der ehemalige Unternehmer mit dem bürgerlichen Namen Kim Schmitz Berufung eingelegt. Ihm soll in den USA wegen seiner inzwischen geschlossenen Internettauschplattform Megaupload der Prozess gemacht werden.

Bei Schuldspruch droht lange Haftstrafe

Richter Raynor Asher lehnte am Dienstag einen Antrag der Anwälte der US-Regierung ab, den Prüfungstermin vorzuziehen. Wegen der komplexen Materie solle es bei dem Termin am 29. August bleiben, hieß es.

Dotcom war auf US-Antrag 2012 nahe Auckland vorübergehend festgenommen worden. Die US-Ankläger sagen, Musik- und Filmproduzenten hätten eine halbe Milliarde Dollar an Lizenzgebühren verloren, weil Nutzer über Megaupload urheberrechtlich geschütztes Material austauschten. Bei einem Schuldspruch drohen ihm und seinen Mitangeklagten in den USA jahrelange Haftstrafen. Dotcom wehrt sich gegen die Vorwürfe und die Auslieferung. Er sagt, er habe nur die Plattform zur Verfügung gestellt. (dpa)