Berlin. 44 Jahre nach seiner Berufung zum Professor hatte eine Uni einen Wissenschaftler aus dem Programm nehmen wollen. Doch so einfach ist das nicht.

Ein emeritierter Professor hat gegen die Freie Universität Berlin sein Recht durchgesetzt, zu lehren und das auch ankündigen zu lassen. Die Freie Universität Berlin hatte sich dagegen gewehrt. Studenten hatten Veranstaltungen des vor 45 Jahren zum Professor berufenen Mannes als “wirr“ und seine Methoden als fragwürdig kritisiert. Zudem waren ihm rassistische und islamfeindliche Äußerungen vorgeworfen worden.

Wie die Zeitschrift „Forschung & Lehre“ jetzt berichtet, hatte der Mann im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: 12 L 269.15) Erfolg. Seine Veranstaltung in diesem Wintersemester ist in den Lehrplan aufgenommen und im Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Romanische Philologie ankündigt worden.

Uni wollte ihn ins Leere laufen lassen

Die Hochschule hatte vorgebracht, man nehme dem 1971 zum Professor berufenen Mann ja nicht das Recht, seine Lehrveranstaltung abzuhalten. Nur in den Lehrplan und das Vorlesungsverzeichnis wollte die Universität ihn nicht aufnehmen. Begründung: Seine Wissenschafts- und Lehrfreiheit finde ihre Grenzen an den Grundrechten anderer Beteiligter. Die Studiendekanin hatte dem Mann dem Beschluss zufolge bereits mitgeteilt, seine „undokumentierte Verwendung“ eines veralteten Terminus könne „in einem Wettbewerbsnachteil unserer Studierenden resultieren“. Sie sah auch den „Anspruch nach Pflege der Wissenschaft“ nicht erfüllt.

Die Hochschule stützte sich aber nicht nur auf Kritik von Studenten an den Methoden. Es gab auch schriftliche Beschwerden, der Mann lege rassistisches Verhalten an den Tag. Grammatikalisch nicht korrektes Deutsch nenne er „Ausländerdeutsch“, Studentinnen habe er gewarnt, als Lehrerinnen hätten sie keinen Respekt von männlichen Migrantenkindern zu erwarten. Dazu habe er gesagt, dass Deutschland keine muslimischen Flüchtlinge mehr aufnehmen solle.

Gericht verlangt schwerwiegende Gründe

Für das Gericht war das nicht ausreichend, wie es in dem Beschluss festhielt. Den emeritierten Professor seine Vorlesung halten zu lassen, sie aber nirgends anzukündigen, sei eine Aushöhlung seiner Rechte. Ein solcher Eingriff in das Grundrecht sei zwar möglich, dafür müssten aber schwerwiegendere Gründe vorliegen. Kritik einzelner Studenten an einem „zunehmend wirren“ Vortrag und den Methoden rechtfertige einen solchen Eingriff nicht. Die Funktionsfähigkeit der Hochschule sei auch nicht gefährdet, weil es eine Alternative gibt: Die Uni lässt eine Professorin die gleiche Einführungsveranstaltung halten. (law)