Schwerin/Bensheim. Weil er Kinderpornos besaß, hatte ihn die Odenwaldschule 2014 entlassen. Jetzt drohen dem Lehrer auf seiner neuen Stelle Konsequenzen.

Nach der Verurteilung eines Ex-Lehrers der südhessischen Odenwaldschule wegen des Besitzes von Kinderpornos drohen dem 34-Jährigen Konsequenzen in Mecklenburg-Vorpommern. Dort soll der zuletzt auf Rügen tätige Pädagoge aus dem Schuldienst entlassen werden, wie das Bildungsministerium in Schwerin am Donnerstag mitteilte. „Wir werden ihm die Ausführung der Dienstgeschäfte untersagen, sodass er als Lehrer nicht mehr unterrichten kann“, sagte Ministeriumssprecher Henning Lipski. Eine konsequente Reaktion hatte Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD) schon am Mittwoch unmittelbar noch Bekanntwerden des Gerichtsprozesses angekündigt.

Das Amtsgericht Bensheim hatte den Angeklagten als „pädophil und latent gefährlich“ eingeschätzt und ihn am Mittwoch zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am Donnerstag legte die Verteidigung Berufung ein; die Anklage, die eine höhere Strafe gefordert hatte, hat dies angekündigt. Wie Lipski sagte, endet nach dem Beamtengesetz bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für eine vorsätzliche Tat das Beamtenverhältnis mit Rechtskraft des Urteils.

Ehemaliger Lehrer gab sich als Freiberufler aus

Der geständige Mann war angeklagt, während seiner Beschäftigung an der inzwischen insolventen Odenwaldschule Unmengen an kinderpornografischen Dateien auf seinem privaten Computer gehabt zu haben. Der Fall war im April 2014 bekanntgeworden. Die wegen eines weiter zurückliegenden Missbrauchsskandals in Verruf geratene Privatschule hatte ihn daraufhin entlassen.

Erst durch eine Aussage der Mutter des Verurteilten im Prozess hatte sich herausgestellt, dass der Mann inzwischen im Schuldienst Mecklenburg-Vorpommerns beschäftigt war. Der Angeklagte räumte dies erst auf Nachfrage des Gerichts ein. Er hatte zuvor geschildert, als freiberuflicher Versicherungsmakler tätig zu sein. Offenbar deshalb war auch das Schweriner Bildungsministerium nicht über Ermittlungen und Prozess informiert.

Behörden wussten nichts von den Neigungen des Ex-Lehrers

Die zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommerns hätten bei der Prüfung der Bewerbungsunterlagen nichts von den Neigungen des Mannes gewusst, sagte Ministeriumssprecher Lipski. Aus der Personalakte sei nicht hervorgegangen, dass ein Strafverfahren gegen ihn laufe und er habe dies auch in der vor der Ernennung zum Beamten auf Probe abgeforderten Erklärung verschwiegen.

Der Opferverein Glasbrechen begrüßte unterdessen die Verurteilung des Pädagogen. „Es darf nicht übersehen werden, dass schon der Handel im und das Herunterladen solcher Fotos aus dem Internet ein Akt fortgesetzter Gewalt gegen die minderjährigen Opfer darstellt“, erklärte der Verein am Donnerstag. Glasbrechen war nach Bekanntwerden von sexuellen Übergriffe an der Odenwaldschule in Heppenheim gegründet worden. Mit dem im Frühjahr 2010 bekanntgewordenen Missbrauchsskandal mit mindestens 132 Opfern hat der Fall des nun verurteilten Lehrers aber nichts zu tun. (dpa)