Köln. Er stach mit einem 30 Zentimeter langer Klinge in ihren Hals: Die Bundesanwaltschaft hat den Angreifer auf Henriette Reker angeklagt.

Nach dem Angriff auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker kurz vor ihrer Wahl ist der 44-jährige Messerstecher nun angeklagt: Es geht um versuchten Mord , wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag mitteilte.

Die Ermittlungen haben demnach ergeben, dass Frank S. die Politikerin bei dem Angriff am 17. Oktober heimtückisch töten wollte. Er sei getrieben gewesen vom Hass wegen der aus seiner Sicht verfehlten Ausländer- und Flüchtlingspolitik. Reker war bis zur Wahl Beigeordnete für Soziales, Integration und Umwelt der Stadt Köln. Von der Bundesanwaltschaft heißt es: „Mit der Tötung von Henriette Reker wollte der Angeschuldigte ein Zeichen setzen und ihre Wahl zur Oberbürgermeisterin verhindern.“ Die Behörde sieht damit in dem Angriff auch eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung.

Behörde sieht in Frank S. Einzeltäter

Hinweise auf Mittäter oder eine Einbindung von Frank S. in ein Netzwerk habe es nicht gegeben. Die Ankläger haben aber Details zum Angriff veröffentlicht: Frank S. hatte demnach im Netz nach Wahlkampfterminen von Reker gesucht und war mit einem sogenannten Bowiemesser mit einer Klingenlänge von etwa 30 Zentimeter und einem kürzeren Butterflymesser zu dem Termin erschienen.

Gerade als die OB-Kandidatin ihm eine Rose überreichen wollte, zog er sein Bowiemesser und stach ihr von vorne in den Hals. Das Messer drang etwa zehn Zentimeter tief ein, erreichte die Wirbelsäule und verletzte die Luftröhre. Während Reker lebensgefährlich verletzt zu Boden stürzte, verletzte der Angreifer beim Zurückziehen des Messers eine Frau im Gesicht. Der Anklagebehörde zufolge stach er noch auf drei weitere Menschen ein. Deshalb ist er auch wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Als ein Wahlkampfhelfer Frank S. mit einer Werbefahne beiseite schieben konnte, ließ der Attentäter laut Anklage auch das zweite Messer fallen und wartete widerstandlos auf das Eintreffen der Polizei. Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht. Reker erfuhr von ihrem Wahlsieg erst nachträglich. (law)