Goslar. Blutproben bei Alkoholsündern und ein „Idiotentest“ ab 1,1 Promille: Darüber debattieren Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Blutproben für Verkehrssünder und der sogenannte Idiotentest sind Hauptthemen beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag, der am Mittwoch in Goslar beginnt. Außerdem soll bei dem Expertenkongress über den Einsatz von Dashcams beraten werden. Die Minikameras auf dem Auto-Armaturenbrett können während des Autofahrens permanent das Verkehrsgeschehen aufzeichnen und so Unfälle dokumentieren. Wegen Einwänden von Datenschützern gibt es aber große Unsicherheit darüber, was der Einsatz solcher Kameras bringt.

Zu der 54. Auflage des Verkehrsgerichtstages, der am Donnerstagvormittag offiziell in Goslar eröffnet wird, kommen rund 2000 Experten zusammen, darunter viele Juristen. Die Fachleute von Ministerien, Behörden, Verbänden, Gerichten und Verkehrsclubs befassen sich bis Freitag mit aktuellen Fragen des Straßenverkehrs.

Polizei plädiert für Aus von Blutproben bei Alkoholsündern

Kontroverse Debatten werden zum Thema Blutprobe für Alkoholsünder erwartet. Polizeivertreter plädieren für die Abschaffung. Sie gehen davon aus, dass in allen Fällen auch eine Atemalkoholanalyse ausreicht. Die Gewerkschaft der Polizei beklagt ferner, dadurch werde knappe Arbeitszeit verschwendet. Mediziner und Juristen halten die Blutprobe, die ab einem gepusteten Atemalkoholwert von 1,1 Promille fällig wird, dagegen weiterhin für ein unverzichtbares Beweismittel im Strafprozess.

Uneinigkeit dürfte unter den Experten auch darüber herrschen, ob der Promille-Grenzwert für die als Idiotentest bezeichnete Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) generell von 1,6 auf 1,1 Promille herabgesetzt werden soll.

Sollen Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel gelten?

Diskutiert werden soll beim Verkehrsgerichtstag ferner, ob die Aufnahmen von permanent laufender Minikameras, den sogenannten Dashcams, nach Unfällen als Beweismittel vor Gericht zulässig sein sollen. In anderen Ländern sind solche Kameras auf dem Armaturenbrett bereits deutlich weiter verbreitet als in Deutschland.

Weitere Themen bei der Veranstaltung in Goslar sind die Reform der Fahrlehrerausbildung, Möglichkeiten zur Beschleunigung von Verkehrsprozessen im Gericht und die Qualität von Tempo-Messgeräten.

Zum Abschluss des Verkehrsgerichtstages beschließen die Experten Empfehlungen für Neuregelungen im Verkehrsrecht. In der Vergangenheit wurden solche Beschlüsse später oft gesetzlich verankert: So etwa das begleitete Fahren mit 17, höhere Bußgelder für Verkehrssünder, die Herabsetzung der Alkohol-Grenze für Kraftfahrer auf 0,5 Promille oder das Handyverbot beim Autofahren. (dpa)