Frankfurt/Main. Nach dem Freispruch vom Vergewaltigungsvorwurf streitet Wetterexperte Jörg Kachelmann jetzt mit seiner Ex-Geliebten um Schadenersatz.

Wetterfachmann Jörg Kachelmann hat in seinem Kampf vor den Zivilgerichten gute Chancen auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Frankfurt deutete am Mittwoch an, der Klage des 57-Jährigen gegen seine Ex-Geliebte stattzugeben. „Wir halten die Klage für durchaus berechtigt“, sagte der Vorsitzende Richter am 18. Senat, Thomas Sagebiel, am Mittwoch. „Grundsätzlich scheint uns das Hand und Fuß zu haben.“

Moderator Kachelmann verlangt von seiner Ex-Geliebten Claudia D. mehr als 13.000 Euro für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess gegen ihren Vergewaltigungsvorwurf verteidigt hatte. Kachelmann war vor fast fünf Jahren vom Landgericht Mannheim freigesprochen worden. In Frankfurt kämpft er nun in zweiter Instanz um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht Frankfurt hatte Kachelmanns Zivilklage Ende 2013 abgewiesen.

Kachelmann muss Beweis liefern

In dem Verfahren vor dem OLG muss der 57-Jährige beweisen, dass seine frühere Freundin die Unwahrheit gesagt hat. Es geht dabei vor allem um Verletzungen, die ihr angeblich Kachelmann in der Nacht vor rund sechs Jahren zufügte. Das OLG hatte zur Klärung dieser Fragen den Direktor des Instituts für Rechtsmedizin in Frankfurt, Marcel Verhoff, bestellt.

Alle sechs Verletzungen von Claudia D. könnten zwar „durch fremde Hand oder Unfallgeschehen entstanden sein“, sagte Verhoff vor Gericht. „Es spricht hier aber deutlich mehr für Selbstbeibringungen“, sagte er mit Blick auf das „Gesamtverletzungsbild“ in der fast dreistündigen Anhörung am Mittwoch.

An dem Küchenmesser, das Kachelmann der Frau angeblich an den Hals hielt, hätten nach Ansicht des Rechtsmediziners auch Partikel mit ihrer DNA gefunden werden müssen. Dies war jedoch nicht der Fall.

Nächster Prozesstag Anfang März

Das Verfahren wird am 1. März fortgesetzt. Ein Urteil werde dann wahrscheinlich aber noch nicht verkündet, sagte Sagebiel. Der dreiköpfige Senat müsse sich noch in Ruhe überlegen, ob weitere Beweismittel notwendig seien. Das Urteil des OLG wäre rechtskräftig.

Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker lobte die Gründlichkeit des Gerichts und des Gutachters. „Kachelmann ist ein viel größerer Schaden entstanden. Das ist monetär auch nicht mehr gutzumachen, was ihm angetan worden ist.“ Er sehe sich nach dem Freispruch, bei dem das Landgericht Mannheim nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden hatte, immer noch mit einem Makel behaftet. „Das ist es, was hier beseitigt werden soll.“

Kachelmann-Anwalt lobt Gericht

„Ein so ergebnisoffen fragendes Gericht hätten wir uns in Mannheim gewünscht“, sagte Kachelmanns Strafverteidiger Johann Schwenn. Der Anwalt der Ex-Geliebten Kachelmanns, Manfred Zipper, nannte Verhoffs Gutachten „spekulativ“ und kündigte an, erneut ein eigenes in Auftrag geben zu wollen.

„Zeig ich an, bin ich dran
„Zeig ich an, bin ich dran" – mit Plakaten demonstrieren Frauen vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. © dpa | Alexander Heinl

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten mehrere Frauen von einer Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt gegen eine „Täter-Opfer-Umkehr“. Sie zeigten Plakate mit Aufschriften wie „Zeig ich an, bin ich dran“. (dpa)