Berlin. Was tun gegen Cybermobbing? Experten suchen Strategien gegen Beleidigungen und Gewalttaten im Netz. Viele Handlungen sind strafbar.

Das Bündnis gegen Cybermobbing sucht in Berlin auf dem 2. Cybermobbing Kongress nach einem angemessenen Umgang mit Beleidigungen im Netz: Pädagogen, Wissenschaftler, Juristen, Politiker und Unternehmer diskutierten über die verschiedene Formen der Diffamierung, Beleidigung, Belästigung, Bloßstellung und Nötigung im Internet.

„Durch die Anonymität im Internet hat sich Cybermobbing in den vergangenen Jahren wie ein Virus verbreitet“, sagte Uwe Leest, Vorstandsvorsitzender beim Bündnis gegen Cybermobbing. Fast jeder fünfte Jugendliche hat bereits unter Hassattacken im Netz gelitten, wie 2015 eine weltweite Online-Studie des Mobilfunkanbieters Vodafone und des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab. Doch laut Leest sind nicht nur Jugendliche, sondern längst auch Erwachsene betroffen.

Doch wie kann man Cybermobbing besser bekämpfen? Inwieweit sind Eltern, Lehrer und auch Unternehmen gefordert? Die Angriffe erfolgen etwa per Mail, über Messenger wie WhatsApp oder in sozialen Netzwerken. Beim Cybermobbing haben sich einige Begriffe etabliert.

Cyberstalking: Der Begriff bezieht sich auf das Stalking im Netz, also die Belästigung, Verfolgung oder sonstige Behelligung einer Person, etwa durch einen Ex-Partner. Der englische Betriff „Stalking“ kommt aus der Jägersprache und bezeichnet dort das „Jagen“ oder „Hetzen“. Juristisch spricht man von Nachstellung. Als Stalking-Opfer wird eine Person bezeichnet, der ein Täter mindestens acht Wochen nachstellt. Beim Cyberstalking erfolgt das Nachstellen über Handynachrichten oder das Internet.

Revenge Porn (engl. für „Racheporno“): In manchen Beziehungen werden freizügige oder intime Fotos und Videos per Handy verschickt, das nennt man auch Sexting (Sex + texting). Nach der Trennung werden sie manchmal aus Eifersucht oder Wut öffentlich gemacht. In diversen Ländern und zahlreichen US-Staaten gibt es Gesetze dagegen, die Opfer schützen sollen.

Outing: Jeder hat Geheimnisse, die er nicht mit anderen teilen will. Gelegentlich werden sie böswillig veröffentlicht – der Betroffene wird „geoutet“. Ursprünglich stammt der Begriff aus der Lesben- und Schwulenbewegung und bedeutet, dass jemand die Homosexualität eines anderen öffentlich macht, in der Regel ohne dessen Zustimmung. Beim digitalen Outing geht es darum, dass Täter ein Opfer gezielt Bloßstellen und öffentlich an den Pranger stellen.

Happy Slapping (engl. fröhliches Schlagen): Dabei werden gewalttätige Übergriffe – vom spontanen Schlagen auf die Wange bis hin zur sexuellen Nötigung – per Kamera aufgezeichnet. Das Material wird dann ins Netz gestellt und das Opfer somit erneut gedemütigt. Die Täter begehen dabei häufig Körperverletzungsdelikte, meist an unbekannten Passanten.

In Deutschland gibt es kein spezielles Gesetz gegen Cybermobbing. Die Handlungen fallen jedoch unter andere Strafgesetze, die das Bündnis gegen Cybermobbing auf seiner Webseite auflistet.

  • Gewaltdarstellung, StGB § 131: Wer Gewalt gegen eine Person zum Beispiel mit dem Handy filmt und in sozialen Netzwerken oder auf YouTube teilt.
  • Verleumdung, StGB § 187: Beleidigungen von Nutzern in Internetforen oder auf Facebook, Aufruf zur Hetze und Beschimpfungen.
  • Körperverletzung StGB § 223: Oftmals liegt beim Cybermobbing auch eine Körperverletzung vor, weil die massiven negativen seelischen Folgen den Gesundheitszustand beeinträchtigen.
  • Nötigung, StGB § 240: Nachrichten, die Morddrohungen und Drohungen mit Körperverletzung enthalten und die über soziale Netzwerke gestreut werden.
  • Nachstellung, StGB § 238: Psychoterror durch das Schicken von beleidigenden oder bedrohenden Nachrichten.

Zur Prävention von Cybermobbing hat das Bündnis recht allgemeine Ratschläge: Unter anderem rät es dazu, ein obligatorisches Lehrfach „Medienerziehung“ an allen Schulen einzurichten. Zudem müssten an Schulen die Angebote zum Opferschutz – zum Beispiel der „Weiße Ring“ – bekannter gemacht werden. (dpa/les)