München. Seit Juni 2014 sitzt Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß im Gefängnis. Doch schon Ende Februar wird er aus der Haft entlassen werden.

Uli Hoeneß, der frühere Präsident des FC Bayern, wird vorzeitig aus der Haft entlassen. Das Landgericht Augsburg bestätigte am Montag einen Bericht der „Sport Bild“, dass Hoeneß am 29. Februar frei kommt. Der 64-Jährige sitzt seit 2014 eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung ab.

Am 2. Juni 2014 hatte Hoeneß die Haft in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech angetreten. Er war am 13. März 2014 wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landegericht teilte in einer Stellungnahme nun mit, dass Hoeneß „den Schaden durch Zahlungen in Höhe von mindestens 43 Millionen Euro wieder gutgemacht“ habe. Die Differenz von rund 14,5 Millionen Euro zwischen der hinterzogenen Summe und der von Hoeneß gezahlten 43 Millionen Euro ergibt sich aus Zinsen der vergangenen Jahre und Gebühren der Behörden. Dies bestätigte uns Claus Petzel, Sprecher des Landgerichts. Die Hälfte der 42 Monate dauernden Haft von Hoeneß endet am 2. März 2016. „Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt“, erläuterte das Gericht nun. Seit Januar 2015 war Hoeneß Freigänger.

Uli Hoeneß war Ersttäter

Eine Richterin hat Hoeneß’ Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stattgegeben. Laut Paragraf 57, Absatz 2 des Strafgesetzbuches kann ein Gericht schon nach Verbüßung der Hälfte einer Freiheitsstrafe die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, „wenn die verurteilte Person erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt oder „die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen“. Hoeneß wurde zwar zu deutlich mehr als zwei Jahren Haft verurteilt, ist aber Ersttäter – und erfüllt damit die wichtigste Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung. Dies würdigt nun auch das Augsburger Landgericht.

In der Mitteilung wird auch darauf eingegangen, dass Hoeneß sich trotz seiner Prominenz in der Gesellschaft der Mithäftlinge normal verhalten habe. Wörtlich heißt es: „Die Kammer hat dabei u.a. betont, dass der Verurteilte trotz seiner Position stets bereit gewesen sei, sich in die Gefangenengemeinschaft zu integrieren.“ Zu dem Umstand, dass Uli Hoeneß eine Selbstanzeige eingereicht hatte und die Steuerschuld beglichen habe, schriebt das Landgericht Augsburg: „Trotz des hohen Gesamtschadens weise der Fall erhebliche Besonderheiten auf.“

Spekulationen um Rückkehr als Bayern-Präsident

Mit Spannung wird erwartet, ob Hoeneß nach der Entlassung aus dem Gefängnis bei den Bayern wieder ganz vorne mitmischt oder es bei der Mitarbeit in der Jugendabteilung bleibt. Als Freigänger hatte Hoeneß in der Zentrale des FC Bayern an der Säbener Straße ein Büro bezogen und von dort aus in der Jugendabteilung des Rekordmeisters gearbeitet. Der aktuelle Präsident Karl Hopfner hatte mehrfach angekündigt, nicht gegen Uli Hoeneß anzutreten, sollte dieser eine weitere Amtszeit als Vereinspräsident anstreben. In einer Online-Petition hatten sich bereits über 5000 Bayern-Fans dafür ausgesprochen, dass Hoeneß noch einmal das höchste Amt im Verein übernehmen sollte. (ac/moi/mit dpa)