Würzburg. Jahrelang schoss ein Fernfahrer auf andere Autos. Gegen sein Urteil legte er Revision ein. Das Gericht setzte seine Strafe nun herab.

Der sogenannte Autobahnschütze muss für drei Monate weniger ins Gefängnis als zunächst vorgesehen. Das Landgericht Würzburg setzte die Haftstrafe des Ersturteils um drei Monate auf zehn Jahre und drei Monate herab.

Der Fernfahrer aus der Eifel hatte jahrelang auf Autobahnen Schüsse aus seinem LKW auf andere Lastwagen abgegeben. Im Oktober 2014 war er zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Weil der Angeklagte in Revision ging und der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil in Teilen aufhob, musste das Landgericht Würzburg neu verhandeln. An der Verurteilung wegen vierfachen versuchten Mordes rüttelte der Bundesgerichtshof aber nicht.

Im Prozess hatte der 59 Jahre alte Angeklagte gestanden, jahrelang von seiner Fahrerkabine aus während der Fahrt auf andere Lastwagen geschossen zu haben. Er hätte die Ladung von anderen Lastwagen treffen wollen, hatte aber Querschläger in Kauf genommen. 2009 hatte ein Fehlschuss eine Geschäftsfrau während der Fahrt am Hals getroffen und lebensgefährlich verletzt. Mehr als 700 Schüsse soll der Mann abgegeben haben. Als Grund dafür gab er Frust im Straßenverkehr an. (dpa)