San Francisco. Die Tierschützer von Peta wollten vor Gericht die Fotorechte für einen Affen erstreiten. Sie verloren – aufgeben wollen sie aber nicht.

Ein amerikanisches Gericht hat Affe Naruto die Urheberrechte an seinem Selfie verwehrt und sieht die Justiz nicht zuständig. Die Organisation Peta hält das nicht davon ab, den Fall weiter auszufechten. Bei dem kuriosen Streit geht es um ein berühmtes Foto, das der Makake Naruto 2011 von sich selbst schoss. Er hatte mit der Kamera des Fotografen David Slater gespielt und den Auslöser mehrfach gedrückt.

Slater veröffentlichte die Selfies des grinsenden Affens wenig später in einem Fotoband – sie gingen um die Welt. Seitdem stritten sich die Tierschutzorganisation Peta und der Fotograf um die Urheberrechte am Bild. Peta forderte in einer Klage, dass die Rechte an den Aufnahmen dem Affen Naruto zugesprochen werden müssten.

Richter: Das soll der Präsident entscheiden

Dies wurde von einem Gericht in San Francisco mit der Begründung abgewiesen, dass die US-Regierung über das Urheberrecht an jenem Foto entscheiden müsse. Wie das US-Portal „Ars Technica“ berichtet, sagte der Richter: „Das ist ein Fall für den Kongress und den Präsidenten. Wenn die meinen, Tiere sollten ein Copyright haben, dann steht es ihnen frei, das der Verfassung gemäß umzusetzen.“

Zuvor hatte die US-Urheberrechtsbehörde dem Fotografen Slater die Rechte am Foto abgesprochen, weil er nicht selbst auf den Auslöser drückte. Das Foto sei kein geschütztes Werk, so die Begründung der Behörde. Slater hatte versucht, die Urheberrechte zu erwirken, nachdem das Selfie auf die Plattform Wikipedia gestellt wurde und er es von dort entfernen wollte.

Peta hatte angekündigt, mit der Klage ein neues Gesetz schaffen zu wollen.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Nach der Niederlage vor Gericht kündigte die Tierschutzorganisation bereits an, weiter gegen die Entscheidung vorzugehen und dafür zu kämpfen, dass Tieren bestimmte Grundrechte eingeräumt werden. Tiere seien keine Gegenstände, sagte Peta-Sprecher Peter Höffken zur „NOZ“. „Wir sehen es deshalb als unsere Verpflichtung an, uns dafür einzusetzen, dass dieses Wissen auch in der Gesetzgebung Eingang findet“, sagte Höffken weiter.