Oranienburg/Neuruppin. Ein Mann hat im Schwimmbad ein Nazi-Tattoo zur Schau gestellt. Am Dienstag muss er sich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten.

Weil er sein Tattoo eines Konzentrationslagers in einem Spaßbad zur Schau stellte, steht ein Mann am Dienstag in Oranienburg (Oberhavel) vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat ihn der Volksverhetzung angeklagt und ein beschleunigtes Verfahren beantragt. „Wir wollten eine schnelle Reaktion zeigen“, erklärte ein Sprecher. Das Amtsgericht Oranienburg gab dem Antrag statt. Damit kann eine Haftstrafe von höchstens einem Jahr verhängt werden. Sonst steht auf Volksverhetzung eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Es ist nur ein Verhandlungstermin angesetzt.

Medienberichten zufolge handelt es sich bei dem Angeklagten um einen 27-Jährigen, der für die rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim sitzt und Gemeindevertreter in Panketal ist. Staatsanwaltschaft und Gericht wollten keine Details über den Mann preisgeben. Die Brandenburger NPD war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Anderem Badegast fiel Tätowierung auf

Das Tattoo am unteren Rücken des Mannes zeigt die Umrisse eines Konzentrationslagers, darunter ist in gotischer Schrift „Jedem das Seine“ zu lesen. Der Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald. Einem anderen Badegast fiel die Tätowierung Ende November in einem Schwimmbad in Oranienburg bei Berlin auf. Er machte davon ein Foto und veröffentlichte es bei Facebook. Dazu schrieb er: „Solche Typen laufen unbehelligt im Schwimmbad in Oranienburg rum“. Kurz darauf nahm die Polizei Ermittlungen auf.

Wer Verbrechen des Nationalsozialismus öffentlich billigt, leugnet oder verharmlost, macht sich der Volksverhetzung schuldig. Außerdem müsse die Gefahr einer Störung des öffentlichen Friedens bestehen, sagte Martin Heger, Strafrechtsprofessor an der Humboldt-Universität Berlin, der Deutschen Presse-Agentur. Das sei im Oranienburger Fall naheliegend, da sich der Fall in einem öffentlichen Schwimmbad abspielte.

Vor Gericht müsse der Angeklagte das Tattoo nicht dem Richter zeigen. „Er könnte es sogar entfernt haben, strafbar wäre es trotzdem“, erklärte Heger weiter. Es komme darauf an, zu beweisen, dass der Mann es öffentlich zeigte. Auch sei der Rechtsextreme im Fall einer Verurteilung nicht gezwungen, das Tattoo zu entfernen oder die Öffentlichkeit zu meiden. „Dann zieht er halt ein T-Shirt drüber oder bindet sich ein Handtuch drum, dass man es nicht sehen kann.“

Beschleunigte Verfahren sollen Justiz schonen

Bei beschleunigten Verfahren handelt es sich laut Heger um vereinfachte, verkürzte Prozesse. Es gebe beispielsweise keine schriftliche Anklage – dafür liege das Höchststrafmaß bei nur einem Jahr. „Das hat den Sinn, dass man Fälle, die klar liegen, die einfach sind und die nicht ganz so schwer wiegen, schnell aburteilt und dadurch die Justiz ein bisschen schont.“ Bei nicht ganz schwerwiegender Kriminalität sei eine schnelle Reaktion außerdem oft wichtiger als eine besonders strenge.

Normalerweise werde eine Haftstrafe im beschleunigten Verfahren zur Bewährung ausgesetzt, erklärte Heger. Das hänge aber auch etwa vom Verhalten vor Gericht oder von etwaigen Vorstrafen ab. (dpa)