Leipzig. Rote-Bete-Saft statt Nitritpökelsalz in der Wurst – ein Bio-Fleischer fand das gut. Dem Bundesverwaltungsgericht schmeckt das nicht.

Ein Bio-Fleischer aus dem Landkreis Hildesheim darf bei der Herstellung seiner Wurstwaren keine Gemüseextrakte verwenden. Es handele sich bei den Zutaten um nicht zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag.

Die Leipziger Richter schlossen sich damit den beiden Vorinstanzen an. Der Fleischer hatte sowohl vor dem Verwaltungsgericht Hannover als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg verloren. Beide Gerichte ordneten den Rote-Bete-Saft als Lebensmittelzusatzstoff ein.

Der Metzger wollte gemäß den Vorgaben des Ökoverbandes Bioland auf Nitritpökelsalz verzichten und nutzte als Ersatz Rote-Bete-Dicksaft und Bakterien. Seinem Argument, das Gemüsesaftkonzentrat sei ein normales, nicht zulassungspflichtiges Lebensmittel folgten die Bundesrichter nicht. (Aktenzeichen.: BVerwG 3 C 7.14)

Ökoverband schreibt Verzicht auf Pökelsalz vor

Warum nutzt der Metzger diese Gemüse-Produkte? Nun, der Ökoverband Bioland schreibt seinen rund 120 zertifizierten Fleischern den Verzicht auf Nitritpökelsalz vor – unter anderem wegen der krebserregenden Wirkung von Nitrosaminen. Der Einsatz des Gemüsesaftkonzentrates sei eine Alternative für die Wurstherstellung, heißt es dort.

Der Sinn von Zusatzstoffen in der Wurst: Sowohl mit Nitritpökelsalz als auch mit Gemüsesaft und Bakterien wird ein Pökelaroma in Kochschinken und Fleischwurst erzeugt. Zudem wird die Wurst „umgerötet“. Ohne Zusatz wäre sie grau – und wohl schwer verkäuflich. (dpa)