Pretoria. Ein südafrikanisches Gericht hat über die neuen Auflagen für Ex-Sprinter Oscar Pistorius entschieden: Er muss nicht in Gefängnis.

Der frühere Spitzensportler Oscar Pistorius darf vorerst im Hausarrest bleiben und muss nicht zurück in Haft. Der unterhalb der Knie amputierte südafrikanische Ex-Sprinter muss eine Kaution von 10.000 Rand (640 Euro) zahlen und wird künftig elektronisch überwacht. Das verfügte Richter Aubrey Ledwaba am Dienstag bei einer Anhörung zu neuen Bewährungsauflagen in Pretoria. Pistorius verfolgte den Beginn der Anhörung mit versteinerter Miene. Es war der erste öffentliche Auftritt des Ex-Sprinters seit der Urteilsverkündung der ersten Instanz im Oktober vergangenen Jahres.

Die neuen Auflagen gelten, bis ein Gericht im nächsten Jahr neu über die Dauer von Pistorius’ Haftstrafe entscheiden wird. Dem 29-Jährigen droht wegen der tödlichen Schüsse vom Valentinstag 2013 auf seine damalige Freundin Reeva Steenkamp eine Verurteilung zu mindestens 15 Jahren Haft. Pistorius’ Anwalt kündigte an, den Fall vor das Verfassungsgericht bringen zu wollen.

Ein Berufungsgericht hatte Pistorius vergangene Woche des Mordes an seiner damaligen Freundin für schuldig befunden. Nach deutschem Recht entspricht der Straftatbestand am ehesten dem Totschlag. Pistorius droht nun eine Haftstrafe von normalerweise mindestens 15 Jahren. Die Entscheidung über das neue Strafmaß wird jedoch erst im nächsten Jahr fallen. In erster Instanz war Pistorius nach den tödlichen Schüssen vom Valentinstag 2013 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Im Oktober war er nach einem Jahr Haft in den Hausarrest entlassen worden. (dpa)