Bloemfontein. Bitteres Urteil für Oscar Pistorius: Ein Gericht hat die Entscheidung der ersten Instanz gekippt und ihn nun des Mordes verurteilt.

Oscar Pistorius ist nun doch des Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp schuldig gesprochen worden. Ein Berufungsgericht in Bloemfontein kippte am Donnerstag das Urteil der ersten Instanz. „Schuldig des Mordes, der Angeklagte hatte einen kriminellen Vorsatz“, erklärte Richter Eric Leach.

Ein Strafmaß wurde nicht verkündet, dies liegt nun wieder in der Hand des zuständigen Gerichts in Pretoria. Pistorius muss allerdings mit einer Haftstrafe von mindestens 15 Jahren rechnen, so sieht es das südafrikanische Recht vor. Unter besonderen mildernden Umständen könnte das Gericht der ersten Instanz, das im nächsten Jahr auch das neue Strafmaß festlegen soll, eine geringere Strafe verhängen. Vor einem Jahr war der 29-jährige Pistorius noch wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bis zur Verhängung der neuen Strafe dürfte Pistorius zunächst weiter unter Hausarrest in der Villa seines Onkels in Pretoria bleiben.

Richter wertet Pistorius’ Aussage als schwankend und unwahr

„Er wusste nicht, ob diese Person eine Bedrohung darstellt“, sagte Leach in seiner Urteilsbegründung, „es ist unvorstellbar, dass eine rationale Person denken würde, sie sei berechtigt, mit einer schweren Schusswaffe auf diese Person schießen zu dürfen.“ Leach bewertete die Zeugenaussage von Pistorius als „schwankend und unwahr. Er muss voraussehen können, dass die Person hinter der Tür verletzt werden könnte“. Pistorius sollte deshalb, so Leach weiter, „nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern wegen Mordes verurteilt werden“.

Mit dem Urteilspruch folgte das oberste Berufungsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte vor einigen Wochen ein Berufungsverfahren gegen das Urteil der ersten Instanz eingelegt. Staatsanwalt Gerrie Nel hatte den von Pistorius dargestellten Tathergang stets bezweifelt und dem früheren Sprinter eine klare Mordabsicht unterstellt. Nel sah es als erwiesen an, dass Pistorius seine Lebensgefährtin absichtlich durch die geschlossene Toilettentür erschossen habe.

Das oberste Berufungsgericht in Bloemfontein hatte vor der Urteilsfindung keine neuen Zeugen gehört. Stattdessen wurden die Akten der ersten Instanz geprüft.

Pistorius war erst vor wenigen Wochen in den Hausarrest entlassen worden

Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 mit vier Schüssen durch die Toilettentür erschossen. Er beteuerte stets, einen Einbrecher hinter der verschlossenen Tür vermutet zu haben.

Der Ex-Sprinter wurde erst im vergangenen Monat nach einem Jahr Haft in den Hausarrest entlassen. Den Rest seiner Strafe sollte er unter Auflagen in der Luxusvilla seines Onkels Arnold in Pretorias Diplomatenviertel absitzen. Weitere Auflagen waren eine Psychotherapie und Sozialdienst. Pistorius ist zudem das Tragen von Waffen untersagt.

Der Leichtathlet startete 2012 als erster beinamputierter Sportler der Olympia-Geschichte bei den Olympischen Spielen. Er wurde Achter mit der Staffel über 4 x 400 Meter und kam als Einzelstarter bis ins 400-Meter-Halbfinale. Bei den Paralympics holte er Doppel-Gold. (dpa)