Berlin. Erben können sich Urlaubstage eines Toten auszahlen lassen, urteilen Berliner Richter – und widersprechen so früherer Rechtssprechung.

Erben können vom Urlaubsanspruch eines verstorbenen Angehörigen profitieren. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor. Damit widerspricht das Gericht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Nach Auffassung der Berliner Richter haben Erben nach dem Tod eines Arbeitnehmers einen Abgeltungsanspruch und können sich dessen Urlaubstage auszahlen lassen. Das Gericht beruft sich dabei auf eine EU-Richtlinie. Diese besagt, dass der Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine finanzielle Vergütung ersetzt wird. Für das Berliner Gericht zählt dazu auch ein Todesfall.

Verstorbene hatte noch 33 Urlaubstage

Geklagt hatten die Erben einer Frau, die bei ihrem Tod einen Urlaubsanspruch von 33 Tagen hatte. Das Bundesarbeitsgericht hatte vor einigen Jahren in einem ähnlichen Fall entschieden, dass mit dem Tod auch der Urlaubsanspruch erlischt. Gegen das Berliner Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (Az.: 56 Ca 10968/15) (dpa)