Colorado Springs. Drei Menschen soll Robert Lewis D. in einer US-Klinik getötet haben. Warum, ist unklar. Nun wurde er erstmals dem Richter vorgeführt.

Dem mutmaßlichen Todesschützen in der Frauenklinik in Colorado Springs droht die Todesstrafe. Der 57-Jährige wurde erstmals einem Richter vorgeführt – und der erklärte bei der zehnminütigen Verhandlung im US-Bundesstaat Colorado, die anfängliche Anklage laute „Mord im ersten Grad“. Laut Richter Gilbert Martinez drohen dem Mann als Mindeststrafe lebenslange Haft und als Maximalstrafe der Tod. Bei der Verhandlung am Montag (Ortszeit) kamen mögliche Tatmotive nicht zur Sprache.

Der bewaffnete Robert Lewis D. hatte sich am 27. November stundenlang in der Klinik des Familienplanungsverbandes „Planned Parenthood“ verschanzt und um sich geschossen. Drei Menschen kamen ums Leben, neun wurden verwundet.

Kritik an „Planned Parenthood“ von den Republikanern

Der Beschuldigte wurde der Verhandlung per Video zugeschaltet. Die Zeitung „Colorado Springs Gazette“ postete das Video von der Verhandlung auf ihrer Webseite. D. äußerte sich in dem Video nicht, er bestätigte lediglich, dass er den Richter hören könne. Neben D. stand Verteidiger Daniel King, bekannt als Experte für besonders schwere Fälle. King hat in diesem Jahr bereits den zwölffachen Todesschützen in einem Kino in Aurora im US-Bundesstaat Colorado verteidigt.

„Planned Parenthood“ ist die größte Organisation für Familienplanung in den USA. Abtreibungsgegner üben seit Jahren scharfe Kritik an dem Verband. Führende republikanische Politiker haben gefordert, der Staat solle „Planned Parenthood“ sämtliche Gelder streichen.

Anklageschrift am 9. Dezember

Für Aufsehen sorgten in den vergangenen Monaten Beschuldigungen einiger Abtreibungsgegner, „Planned Parenthood“ profitiere vom Verkauf der Organe abgetriebener Föten. Die Organisation wies die Vorwürfe zurück. Nach Medienberichten soll D. bei seiner Festnahme über „Babyteile“ gesprochen haben.

Richter Martinez erklärte, am 9. Dezember werde die Staatsanwaltschaft eine umfassende Anklageschrift vorlegen. (dpa)