Stuttgart. Bei einer Demonstration gegen „Stuttgart 21“ wurden 2010 mehrere Menschen verletzt. Ein Gericht kritisierte nun den Polizeieinsatz.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner vor gut fünf Jahren rechtswidrig war. Es hatte bei dem Einsatz über 100 Verletzte gegeben.

Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten am 30. September 2010 habe es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung gehandelt, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch. Die Rodungen hatten als Vorbereitungen zum Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofes stattgefunden.

Polizei setzte Schlagstöcke und Wasserwerfer ein

Das Grundgesetz sieht solche Versammlungen vor und schreibt gleichzeitig hohe Hürden für ein polizeiliches Einschreiten dagegen vor. Zwar dürften die Beamten einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Veranstaltung zu beenden. Dies sei aber in Stuttgart geschehen. Das Gericht kritisierte aber nicht nur den Polizeieinsatz sich, sondern auch die Art und Weise, wie die Beamten mit Schlagstöcken und Wasserwerfern gegen die Demonstranten vorgingen. Nach Ansicht des Gerichtes wäre dieser Einsatz auch dann überzogen gewesen, wenn er grundsätzlich legitimiert gewesen wäre.

Geklagt hatten sieben Opfer von damals. Darunter ist der heute nahezu erblindete Dietrich Wagner, der am „Schwarzen Donnerstag“ nach heftigen Druckstößen aus einem Wasserwerfer gegen seinen Kopf aus den Augen blutete. Mit der Entscheidung des Gerichts steigen die Chancen der Opfer von damals auf Schadenersatz. Diesen müssen sie sich aber vor dem Landgericht erstreiten. (dpa)