Berlin. Novum Deutsche Politik setzt abschreckendes Zeichen – Haftstrafen bis zu drei Jahren

Nach langen Kontroversen in Sport und Politik hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD Deutschlands erstes, eigenständiges Anti-Doping-Gesetz beschlossen. Es soll nach der Verabschiedung durch den Bundesrat noch zu Beginn des Olympia-Jahres 2016 in Kraft treten. Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte, die Regelung sei eine „Kampfansage an Täuscher, Trickser und Betrüger.“ „Das Gesetz soll abschrecken“, betonte Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Die wichtigsten Punkte:

Haftstrafen: Erstmals können Athleten nicht nur sport-, sondern auch strafrechtlich wegen Dopings belangt werden. Die Sanktionen reichen bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

Besitzverbot: Schon der Fund einer verbotenen Tablette hat für Doping-gewillte Sportler Konsequenzen. Bislang war nur der Besitz „nicht geringer Mengen“ strafbar.

Kritikpunkte: Der Olympische Sportbund befürchtet, dass das neue Strafrecht das Sportrecht aushebeln könnte, wenn ein gesperrter Dopingsünder vor einem zivilen Gericht mangels Beweisen freigesprochen würde. Athleten fragen, was denn passiere, wenn ihnen Dopingmittel untergejubelt würden? Strafe drohe nur, wenn man bewusst täuschen wolle, hieß es.

Auswirkungen: Minister Maas glaubt, dass das Anti-Doping-Gesetz als weltweites Novum Hamburgs Chancen bei der Olympia-Vergabe erhöht.