Berlin.

Demenzkranke Menschen werden künftig erstmals voll in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung einbezogen. Die Leistungen für pflegebedürftige Menschen sollen generell ausgeweitet werden. Pflegende Angehörige werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert, damit Patienten möglichst lange zu Hause betreut werden. Das sind wesentliche Punkte der zweiten Stufe der Pflegereform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die der Bundestag am Freitag beschloss.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz von Gröhe führt einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein. Es sieht vor, dass Patienten mit Demenz, also mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten, den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen bekommen wie körperlich Behinderte. Gröhe sprach von einem „Meilenstein“ in der Pflegeversicherung.

Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf erweitert werden. Damit könne die Bewertung von Pflegebedürftigkeit individueller gestaltet werden, sagte Gröhe. Pflegebedürftige können auch früher unterstützt werden – etwa beim Umbau einer barrierefreien Wohnung oder des Badezimmers.

Der Minister versicherte erneut, niemand werde durch die Reform schlechter gestellt. Im Zweifel werde hochgestuft – in diesem Fall müssten die Pflegebedürftigen keinen höheren Eigenanteil befürchten, so Gröhe.

Auch die Fähigkeiten der Bedürftigen sollen gestärkt werden

Ein zentrales Ziel der Reform sei es, nicht mehr nur die Defizite der Pflegebedürftigen zu benennen, sondern deren Fähigkeiten zu stärken, um ihnen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, erläuterte Gröhe. Zugleich rief er dazu auf, die Arbeitsbedingungen in der Pflege attraktiver zu machen, um mehr Personal zu gewinnen. Bis Ende 2016 sollten Pflegesätze und Personalstruktur neu verhandelt werden. Pflegekassen werden verpflichtet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über Angebote und Möglichkeiten zu unterrichten. Im Zuge der Reform soll auch der sogenannte Pflege-Tüv für Pflegeeinrichtungen neu geregelt werden, weil die bisherigen Pflegenoten wenig aussagekräftig waren.

Bereits Anfang des Jahres war das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Mit den beiden Stufen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung von 2,05 auf 2,55 Prozent vom Jahr 2017 an erhöht. Das soll rund fünf Milliarden Euro bringen. Gröhe geht davon aus, dass der Beitrag dann bis 2022 nicht mehr erhöht werden muss.

Die Opposition ist indes nicht zufrieden. Die Grünen enthielten sich der Stimme, während die Linksfraktion gegen das neue Gesetz stimmte. Beide Fraktionen sehen die Gefahr, dass der Personalmangel in der Pflege alle Reformanstrengungen zunichte machen könnte.