Verspätet sich ein Flug aufgrund eines randalierenden Passagiers massiv, steht den anderen Fluggästen keine Ausgleichszahlung zu. Vielmehr handelt es sich um einen außergewöhn­lichen Umstand, der die Airline von der Zahlung entbindet. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 30 C 1066/14 [32]), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtet. In dem verhandelten Fall musste der Pilot auf dem Weg von Frankfurt am Main nach Punta Cana auf den Azoren zwischenlanden, um einen randalierenden alkoholisierten Passagier der Polizei zu übergeben. Dieser stand unter Drogen- und Alkoholeinfluss.Da das Ausladen seines Gepäcks relativ lange dauerte, war letztlich die maximal zulässige Flugdienstzeit überschritten. Die Crew konnte erst nach einer Ruhezeit weiterfliegen. Ein Passagier dieses Fluges klagte auf Ausgleichszahlung. Das Gericht entschied jedoch gegen ihn.