Die richtige Wortwahl ist in der beruflichen Beurteilung des Mitarbeiters wichtig. Personaler achten auf die Formulierungen

Als wichtiges Dokument für die berufliche Planung sollte das Arbeitszeugnis einen klar gegliederten Aufbau haben. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Die Einleitung des Arbeitszeugnisses muss außer den Personalien und Geburtsdatum den Beginn und das Ende der Beschäftigung im bisherigen Unternehmen enthalten.

Bei der Beschreibung der Arbeitsaufgaben sollte auf den konkreten Arbeitsplatz des Mitarbeiters eingegangen werden und seine Aufgabenschwerpunkte, seine Funktion und Verantwortlichkeiten hervorgehoben werden. Waren dem Mitarbeiter andere Beschäftigte unterstellt, muss auch darauf näher eingegangen werden. Da die Arbeitsaufgaben sehr umfangreich ausfallen können, bietet es sich an, mit dem Mitarbeiter eine Übereinkunft zu erzielen, was alles enthalten sein soll. In diesem Zusammenhang sind Punkte zur fachlichen Qualifikation des Mitarbeiters aufzuführen.

Ein wichtiger Punkt im Zeugnis ist das Verhalten des Mitarbeiters im Betrieb. Hier muss eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden. Zunächst müsse das Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten bewertet werden, dann gegenüber den Kollegen und schließlich gegenüber den Kunden und Dritten, sagt die Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht, Inken Dubiel. „Wird die Teamfähigkeit nicht erwähnt, ist das ein eindeutiger Mangel. Der Vorgesetzte muss an erster Stelle genannt werden.“ Eine Standardformulierung ist: Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei. „Wenn die Reihenfolge anders ist, bedeutet das, dass es Probleme mit dem Vorgesetzten gab“, sagt Dubiel.

Schließlich müssen als vorletzter Punkt im Arbeitszeugnis die Gründe für das Ausscheiden erwähnt werden. Das kann das Ausscheiden auf eigenen Wunsch oder auch eine betriebsbedingte Kündigung sein. Ein Auseinandergehen im Streit sollte wohlwollend umschrieben werden.

Eine freundliche Schlussformel wie „privat und beruflich wünschen wir alles Gute“ beendet in der Regel das Arbeitszeugnis. Erst der Dank am Ende signalisiert deutlich, dass es sich um einen guten Mitarbeiter gehandelt hat. „Auf eine solche Formulierung achten Personaler sehr“, sagt Dubiel. Es gibt allerdings keinen Anspruch darauf, hat das Bundesarbeitsgericht schon 2012 entschieden.