München. Beate Zschäpe will endlich im NSU-Prozess aussagen. Jetzt wurde ihre Aussage auf den 8.Dezember verschoben. Der Grund ist banal.

Die mit Spannung erwartete Aussage von Beate Zschäpe im Münchner NSU-Prozess verzögert sich. Sie werde frühestens am 8. Dezember verlesen, sagte ihr neuer Wahlverteidiger Hermann Borchert am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht des Bayerischen Rundfunks. Bis dahin sei er im Urlaub. Er habe seine Reise „vor Monaten gebucht“. Er brauche die Erholung und sehe keinen Grund, die Reise zu verschieben.

Aussage war eigentlich für vergangenen Mittwoch geplant

Der neue Wahlverteidiger von Beate Zschäpe: Rechtsanwalt Hermann Borchert.
Der neue Wahlverteidiger von Beate Zschäpe: Rechtsanwalt Hermann Borchert. © dpa | Fotostudio Engels

Zschäpes Aussage war ursprünglich – ebenfalls von Borchert und Zschäpes neuem Pflichtverteidiger Mathias Grasel verlesen – für vergangenen Mittwoch angekündigt worden. Wegen eines Befangenheitsantrags des mitangeklagten mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben war dieser Termin aber geplatzt. Der „Spiegel“ meldete am Donnerstag, auch Wohlleben plane jetzt eine Aussage. Ob der frühere NPD-Funktionär selbst reden oder – wie im Fall Zschäpe eine Erklärung durch seine Anwälte verlesen würde – ist bisher unklar.

Zschäpe muss sich als Hauptangeklagte im NSU-Prozess für die Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ vorwirft.

Verfassungsschutz muss zur NSU-Aktenvernichtung Auskunft geben

Während sich der NSU-Prozess hinzieht, wurde dagegen in einem anderen Verfahren, das sich mit den Pannen bei den NSU-Ermittlungen beschäftigt, ein Urteil gefällt.

So muss das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Journalisten Auskunft zu einem Disziplinarverfahren erteilen, das im Zusammenhang mit der Vernichtung von NSU-Akten steht. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte ein Journalist, der vom Bundesverfassungsschutz wissen wollte, wie der Sachstand des Verfahrens gegen einen Mitarbeiter ist. Dieser hatte kurz nach dem Auffliegen der Terrorzelle NSU sensible Akten über die rechte Szene vernichten lassen. Der damalige Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm 2012 hatte daraufhin seinen Posten geräumt.

Das Bundesamt hatte die Auskunft verweigert und dies unter anderem mit seinen sensiblen Aufgaben begründet. Dem folgten die Richter nicht und entschieden, das BfV sei weitgehend verpflichtet, die gestellten Fragen zu beantworten. Es bestehe ein überragendes Interesse der Öffentlichkeit, dem keine schutzwürdigen Belange des BfV entgegenständen. Lediglich bei einzelnen Fragen, die nicht konkret genug seien oder die Geheimhaltung beträfen, bestehe der Auskunftsanspruch nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (AZ: 6 K 5143/14). Gegen das Urteil ist Berufung möglich. (jha/dpa)