Düsseldorf. Das Landgericht Düsseldorf hält die Berufung im Pinkel-Prozess für aussichtslos. Doch die Vermieterin gibt nicht auf.

In erster Instanz hatte der Stehpinkler Recht bekommen. Im Rechtsstreit um einen durch Urinspritzer beschädigten Marmorboden urteilten die Richter im Januar 2015: Stehpinkeln sei zwar gesellschaftlich umstritten, dadurch entstandene Schäden am Boden einem Mieter aber nicht in Rechnung zu stellen. Die Vermieterin wollte das Urteil nicht kampflos hinnehmen. Am Donnerstag entscheidet nun das Landgericht Düsseldorf im Berufungsverfahren erneut.

Begonnen hatte der Rechtsstreit, als der stehpinkelnde Mieter aus seiner Düsseldorfer Wohnung ausgezogen war. Seine Vermieterin stellte fest, dass der edle Marmorboden im Gäste-WC und im Bad rund um die Toiletten stumpf geworden sei. Sie befragte einen Experten, der ihr bescheinigte: Der Schaden sei Folge eines regelmäßigen Urin-Niederschlags. Der Urin habe den Marmorboden verätzt.

Vermieterin hätte auf Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen

Weil sie die Böden ersetzen ließ, hielt die Vermieterin 2000 Euro der Mietkaution ein. Der Mieter klagte – und bekam Recht. Trotz der „zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus verbreitet“, hieß es in der Urteilsbegründung. Mit einer Verätzung des Bodens sei daher nicht zu rechnen. Der Vermieter hätte den Mieter auf die Empfindlichkeit des Bodens ausdrücklich hinweisen müssen. Dies sei aber nicht geschehen.

Die Vermieterin der Düsseldorfer Wohnung will das nicht auf sich sitzen lassen. Doch in der Berufung droht ihr erneut eine Niederlage. In einer vorläufigen Bewertung hatte das Landgericht Düsseldorf bereits im Oktober angekündigt, dass die Vermieterin wohl keine Aussicht auf Erfolg habe. Dass der Marmorboden durch Urinspritzer stumpf geworden sei, sei „keine schuldhafte Beschädigung der Mietsache“, hieß es darin. für Schäden müsse der Mieter allenfalls in Ausnahmefällen aufkommen. (jkali/dpa)