Offenbach/Bonn. Ein Album des deutschen Rappers Haftbefehl darf nicht mehr an Jugendliche verkauft werden - wegen gewaltverherrlichender Textpassagen.

Ein Album des Offenbacher Rappers Haftbefehl ist von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend indiziert worden. Die 2013 veröffentlichte Doppel-CD „Blockplatin“ sei geeignet, „Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren“, teilte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Bonn am Dienstag mit.

Seit vergangenem Freitag werde die Platte nur noch an Jugendliche über 18 Jahren verkauft, sagte Elke Monssen, Vorsitzende der BPjM. Läden müssen sie aus den Regalen räumen und separat lagern. „Die Befürwortung eines kriminellen Lebensstils zieht sich wie ein roter Faden durch die Texte des Albums“, führte die Bundesprüfstelle zur Begründung aus. „Insbesondere der Handel mit Drogen wird als erstrebenswert und gewinnbringend dargestellt.“ Der Konsum von Betäubungsmitteln werde verherrlicht und Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung der eigenen Interessen propagiert. Der Rapper, der mit bürgerlichem Namen Aykut Anhan heißt, habe nun vier Wochen Zeit gegen die Entscheidung vorzugehen, sagt Monssen.

Beschwerde eines Jugendamts in Bayern

Die Beschwerde war von einem Jugendamt in Bayern eingegangen, das sich über Ton und Inhalt des Musikalbums beklagt hatte. Die Texte seien gewaltanreizend, propagierten mit Zeilen wie „Die Pistole glitzert auf’m Schoß“ Kriminalität und würden Frauen diskriminieren.

Bereits die frühere CD „Azzlack Stereotyp“ von Haftbefehl wurde 2011 von der Bundesprüfstelle untersucht, eine Indizierung aber verneint. Anders verhielt es sich mit dem Lied „Massaka-Kokain“ auf der CD „Blut gegen Blut 2“ des Rappers Massiv, das von Haftbefehl mitgesungen wurde. Das Lied kam mit der CD 2011 auf den Index. Der deutsch-türkische Musiker gilt derzeit als einer bekanntesten Rapper in Deutschland. Mit seinem bislang größten Hit „Chabos wissen wer der Babo ist“ prägte er das Wort „Babo“, das 2013 zum Jugendwort gewählt wurde. (jei/dpa/epd)