Krakau. Ein polnisches Gericht hat die Auslieferung von Roman Polanski an die USA abgelehnt. In dem Fall geht es um Sex mit einer 14-Jährigen.

Polen darf den Filmregisseur Roman Polanski nicht an die USA ausliefern. Das beschloss das Krakauer Bezirksgericht am Freitag. Die US-Justiz hatte von Polen eine Auslieferung Polanskis wegen eines Sexualverbrechens in den 70er-Jahren beantragt. Der 82-jährige Regisseur besitzt die polnische und die französische Staatsbürgerschaft.

Polanski selbst war nicht im Gerichtssaal anwesend. Jan Olszewski, einer der Anwälte des Star-Regisseurs („Der Pianist“, „Rosemarys Baby“), sagte, die Verhandlung sei für Polanski „emotional zu belastend“. Er stellte jedoch in Aussicht, dass sich Polanski nach dem Verfahren äußern will.

Polanskis Anwälte hatten in dem Verfahren argumentiert, dass der US-Auslieferungsantrag unbegründet sei, da Polanski seinerzeit eine Einigung mit einem kalifornischen Gericht erzielt und freiwillig eine Strafe verbüßt habe. Polanski hatte zugegeben, Sex mit einer Minderjährigen gehabt zu haben.